MINDESTLOHN STEIGT – MINIJOBBER SOLLTEN AUF STUNDENZAHL ACHTEN

SIHK zu Hagen (Archivbild: Strohdiek)

Ennepe-Ruhr-Kreis- Die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen (SIHK) weist darauf hin, dass der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro brutto pro Stunde angehoben wird. Eine weitere Steigerung folgt am 1. Juli 2021, wenn der gesetzliche Mindestlohn auf 9,60 Euro brutto pro Stunde steigt.

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„Für Arbeitgeber bedeutet dies, dass sie überprüfen müssen, ob die Verdienstgrenze von 450 Euro des jeweiligen Minijobbers durch die Mindestlohnerhöhung nicht überschritten wird“, erklärt SIHK-Rechtsreferentin Natalie Weskamp. Andernfalls wird das Beschäftigungsverhältnis sozialversicherungspflichtig, was eine Ummeldungen im Meldeverfahren (DEÜV) erforderlich macht.

Während im Jahr 2020 ein Minijobber monatlich noch rund 48 Stunden arbeiten konnte, sind es ab dem 1. Januar 2021 nur noch rund 47 Stunden und ab 1. Juli 2021 rund 46 Stunden. Zudem müssen etwaige Einmalzahlungen, wie beispielsweise das Weihnachtsgeld, berücksichtigt werden. Arbeitgeber, die keinen gesetzlichen Mindestlohn zahlen, müssen mit einem Bußgeld von bis zu 500.000 Euro und der Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen rechnen.