MASKENPFLICHT IN DER ALTSTADT ZEITLICH BEGRENZT

Corona im Herbst (Symbolfoto: RuhrkanalNEWS)

Hattingen- Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass die Pflicht zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes für die bereits bekannten Bereiche der Hattinger Innenstadt ab sofort werktags von 7 bis 19 Uhr gilt, also montags bis samstags. Die zeitliche Anpassung der Maskenpflicht im öffentlichen Raum wurde in der neuen Allgemeinverfügung des Ennepe-Ruhr-Kreises beschlossen, die ab heute in Kraft tritt.

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In Zusammenarbeit mit den Städten hat der Kreis neu definiert, wann und in welchen Bereichen unter freiem Himmel ein Mund- und Nasenschutz getragen werden muss.

Für manche Orte ist die bislang geltende Maskenpflicht wieder aufgehoben worden, weil eine genaue Überprüfung der Städte ergeben hat, dass dort Mindestabstände eingehalten werden können. In anderen Bereichen ist die Maskenpflicht jetzt nur auf solche Wochentage und Zeiten beschränkt, die als stark frequentiert einzuschätzen sind und wo das Einhalten der Abstandsregeln nicht gewährleistet werden kann. Dazu gehört auch ein großer Teil der Hattinger Innenstadt.

Eine genaue Übersicht, in welchen Bereichen der Innenstadt die Maskenpflicht gilt, finden Bürgerinnen und Bürger online. Die aktuelle Allgemeinverfügung des Ennepe-Ruhr-Kreises ist ebenfalls online zu finden.

Eine entsprechend neue Beschilderung mit der Angabe der Uhrzeiten ist in Arbeit und wird in Kürze umgesetzt.