MÄDCHEN SEXUELL BELÄSTIGT

Das Gebäude des Amtsgerichtes Hattingen. (Foto: Höffken)

Hattingen – Ein 44-Jähriger aus Gevelsberg hatte sich heute (16. November 2022) vor dem Strafrichter des Amtsgerichtes wegen sexueller Belästigung einer 17-Jährigen zu verantworten. Er wurde verurteilt.

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Der mehrfach vorbestrafte Angeklagte erschien ohne Rechtsanwalt, fühlte sich unschuldig und bestritt, sexuell übergriffig geworden zu sein. Während einer Busfahrt von Wetter nach Hattingen soll der Angeklagte eine neben sich sitzende junge Frau gestreichelt und versucht haben, diese zu küssen.

„Stimmt nicht“, sagte der Angeklagte, „wir haben uns im Bus locker unterhalten und die junge Frau hat zu mir gesagt, ich hätte schöne Augen“. Auch habe sich die junge Frau, die vorher an einem anderen Platz im Bus saß, bewußt zu ihm gesetzt. Ansonsten habe er die junge Frau nicht belästigt, nur einmal am Knie berührt, als er an der Haltstelle in Blankenstein aussteigen wollte und dafür die junge Frau im Bus kurz aufstehen musste.

„Ich habe mir nichts dabei gedacht, wollte nur unsere Unterhaltung, die wir beim Warten auf den Bus begonnen hatten, im Bus fortsetzen“, sagte die junge Frau. „Doch dann machte mir der Angeklagte während der Busfahrt Komplimente, berührte meine Oberschenkel, fasste meine Hüfte an und sagte, er wolle Sex mit mir haben.“ Die Versuche des Angeklagten, die junge Frau dann im Bus zuerst auf die Wange und dann auf den Mund zu küssen, konnten von der jungen Frau durch Wegdrehen des Kopfes verhindert werden.

„Ich war wie gelähmt und konnte weder aufstehen und weglaufen“, sagte die junge Frau zu Richter Kimmeskamp. Nach einem Bus-Stopp in Blankenstein, bei dem Angeklagte ausstieg, offenbarte sich die junge Frau dem Busfahrer, der seine Weiterfahrt unterbrach und die Polizei rief.

Unter tatkräftiger Mithilfe eines weiteres Fahrgastes, dem die vollkommen aufgelöste junge Frau aufgefallen war, konnte dieser die Polizei zu dem Angeklagten lotsen, der dann im Bereich eines Supermarktes in Blankenstein von der Polizei, für den Angeklagten nach eigenen Worten „nachhaltig beeindruckend“, vorübergehend festgenommen wurde. Die Alkoholprobe bei dem 44-Jährigen ergab dann 1,6 Promille.

„An der Aussage der jungen Frau als Zeugin hat die Staatsanwaltschaft keine Zweifel“, sagte dann die Vertreterin der Staatsanwaltschaft am Ende der Beweisaufnahme in ihrem Plädoyer, die die Ausage der Geschädigten als in sich schlüssig, authentisch und ohne Belastungstendenzen einstufte. Sie beantragte beim Strafrichter, gegen den mehrfach vorbestraften Angeklagten eine sechsmonatige Freiheitsstrafe zu verhängen, diese für drei Jahre zur Bewährung auszusetzen, dem Angeklagten eine Geldbuße aufzuerlegen und ihn den Weisungen der Bewährungshilfe zu unterstellen.

Diesem Plädoyer schloss sich Richter Kimmeskamp an und sprach sein Urteil „Im Namen des Volkes“.

Die gemeinnützige Hattinger Tafel erhält jetzt vom Angeklagten nach Rechtskraft des Urteils 1.000 Euro in monatlichen Raten.