Hattingen – Die Staatsanwaltschaft beschuldigte eine in Hattingen lebende 28-Jährige, im Zeitraum August bis September 2024 drei Mal verbotene Kennzeichen der in Deutschland als terroristische Vereinigung eingestuften Hamas-Organisation und der Al-Qassam-Brigaden im Internet verbreitet zu haben – und das ist eben strafbar.
„Ich war während des Konfliktes im Nahen Osten emotional berührt und hatte ja die beanstandeten Posts der Hamas nicht erstellt, sondern nur weitergeleitet,“ sagte die 28-Jährige und betonte, dass sie ja nur wenige Follower habe. Die Angeklagte erfuhr während der Gerichtsverhandlung, dass sich Richter Kimmeskamp in den Social-media-Programmen bestens auskennt und keine Belehrungen von der Angeklagten dazu benötigte.
Die Verbreitung der Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen wird in Deutschland bestraft und der Vertreter der Staatsanwaltschaft plädierte am Ende der Beweisaufnahme an den Richter, die arbeitssuchende 28-Jährige zu 120 Tagessätzen einkommensabhängig zu je 10 Euro, also zu 1.200 Euro Geldstrafe, zu verurteilen.
Nach eigener Aussage war die in Hattingen lebende 28-Jährige echt schockiert, als Richter Kimmeskamp ihr sein Urteil „Im Namen des Volkes“ verkündete. Mit seinem Urteilsspruch von 90 Tagessätzen zu je 10 Euro blieb der Richter noch unter dem Antrag des Staatsanwaltes, ermöglichte damit der jungen Angeklagten, ein „sauberes Führungszeugnis“ für eine spätere Bewerbung erhalten zu können.
„So sind hier unsere Gesetze“, sagte der Strafrichter zu der immer noch erstaunt wirkenden jungen Frau und berücksichtigte dabei noch, dass die Angeklagte inzwischen alle ihre Posts der terroristischen Vereinigungen gelöscht hat.
Gegen das Urteil können sowohl Angeklagte als auch Staatsanwaltschaft noch Rechtsmittel einlegen.






























Kommentar hinterlassen zu "Kennzeichen terroristischer Organisationen im Netz verbreitet – Geldstrafe kassiert"