Hattingen – Vor dem Jugendschöffengericht hatte sich heute (03. Dezember 2024) ein 46-jähriger aus Hattingen zu verantworten. Sexueller Missbrauch eines 12-jährigen Mädchens wurde ihm zur Last gelegt.
Anfang Februar 2024 wurde er übergriffig, das räumte der Angeklagte ohne Wenn und Aber durch seinen Strafverteidiger, Rechtsanwalt Salewski, direkt zu Beginn der Hauptverhandlung ein. „Er glaubt den Schilderungen seiner Stieftochter, kann sich selbst an das Geschehen aber gar nicht erinnern“, so der Strafverteidiger in seiner Erklärung. Später wurde festgestellt, dass der Angeklagte zum Zeitpunkt des morgendlichen Übergriffes auf das junge Mädchen mit über 1,9 Promille alkoholisiert war und unter Tabletten und Cannabis gestanden haben muss.
Kinderseelen sind zerbrechlich
Danach hat sich der Hattinger am Tage seines Übergriffes morgens zu dem schlafenden Mädchen, der Tochter seiner Lebensgefährtin, ins Bett gelegt und dieses zuerst über und später unter deren Schlafanzug nicht nur „gestreichelt“. Auf die Nennung weiterer Details der zwei angeklagten Vorfälle wird aus Anstandsgründen verzichtet.
Die 12-Jährige offenbarte sich später ihrer Mutter, die die Polizei verständigte. DNA-Proben des Angeklagten belegten später den sexuellen Übergriff des 46-Jährigen mit seinen Händen. „Ich fand das komisch und hatte auch Angst“, hatte das Mädchen zu dem Vorfall bei der Vernehmung durch Polizeibeamtinnen gesagt.
Die Wohnung, in der das Mädchen mit ihrer Mutter lebt, darf der Angeklagte laut Weisung des Jugendamtes vorläufig nicht mehr betreten. Der Angeklagte ist immer noch mit der Kindesmutter befreundet, von Verlobung und Heirat war während der Hauptverhandlung die Rede. Gemeinsam besuchte man laut Angeklagtem auch schon den Weihnachtsmarkt.
Aufgrund des umfassenden glaubhaften Geständnisses des Hattingers war eine Vernehmung der Kindesmutter und des Mädchens nicht erforderlich. Richterin Freistühler verlas aber die Vernehmungsprotokolle des Mädchens mit dem detailliert geschilderten Sachverhalt.
Im Rahmen eines „Täter-Opfer-Ausgleichs“ zahlt der mehrfach vorbestrafte Hattinger monatlich inzwischen einen niedrigen dreistelligen Eurobetrag auf das Konto des Mädchens. Der Hattinger bemüht sich um eine Sexual-Therapie, die Wartezeiten hierfür belaufen sich auf ein bis zwei Jahre.
Auf Antrag der Staatsanwältin wurden die zwei zeitlich nacheinander folgenden angeklagten Übergriffe zu einer zu bewerteten Tat zusammengefasst. Auch an der gesetzlich vorgegebenen Höhe der Mindeststrafe wurden Änderungen vorgenommen, zum einen wegen des bereits erfolgten Täter-Opfer-Ausgleiches, zum anderen wegen des Alkohol-, Tabletten und Drogenkonsums des Angeklagten bei der Tat, der hinsichtlich einer verminderten Schuldfähigkeit zu berücksichtigen ist.
Staatsanwältin: Vier Monate auf Bewährung
Daher beantragte Staatsanwältin Jordan in ihrem Plädoyer an das Schöffengericht, den geständigen Angeklagten wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch einer Schutzbefohlenen zu bestrafen. Unter Berücksichtigung aller für und gegen den Angeklagten sprechenden Fakten, beantragte sie eine Freiheitsstrafe von vier Monaten, diese wiederum könne für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden.
Rechtsanwalt: Milde Strafe zur Bewährung
Strafverteidiger Salewski schloss sich dann in seinem Plädoyer den von der Staatsanwältin ausführlich genannten Details zur Findung des Strafmaßes an und bat um eine milde Bewährungsstrafe.
Schöffengericht: Vier Monate auf Bewährung
Nach kurzer Beratung verkündete dann die Vorsitzende Richterin Freistühler das Urteil des Schöffengerichtes und verhängte gegen den 46-jährigen Hattinger eine Freiheitsstrafe von vier Monaten, die sie für drei Jahre zur Bewährung aussetzte.
In dieser Zeit muss sich der Angeklagte straffrei führen. „Wir haben es uns mit der Höhe des Strafmaßes nicht leicht gemacht, das ist schon eine sehr milde Strafe für diese Tat“, sagte die Richterin, wies aber noch einmal in ihrer Urteilsbegründung auf die vielen Fakten hin, die auf dieses milde Urteil hinführten.
Das Urteil erlangte noch im Gerichtssaal Rechtskraft.
Wie es dem Mädchen aktuell wirklich geht und ob eine professionelle Therapie für die 12-Jährige zur Verarbeitung ihres Erlebten terminiert ist, wurde in der Gerichtsverhandlung nicht thematisiert.
Ich bin in meiner Kindheit jahrelang misshandelt worden, es kam nie zu einer Gerichtsverhandlung. Auf eine solche kann man allerdings auch völlig verzichten, wenn ein Täter so milde bestraft wird. Ich hätte mir als Opfer von einem Gericht nichts anderes als die Langzeitfolgen bedenkende Hilfe erhofft, sicherlich auch, dass man mich vor den Schöffen reden lässt, während die professionellen Juristen ausgiebig ausloten, wie man den Täter schonend, respektvoll und rücksichtsvoll behandeln kann.
Wenn ich diesen Bericht lese, treibt es mir einen Schauer über den Rücken.
Unglaublich was mittlerweile in Deutschland so möglich ist.
Durch dieses Urteil wird die Würde dieses kleinen Menschen mit Füßen getreten, die Befindlichkeiten des mehrfach vorbestraften Täters sind wohl wichtiger.
Ich finde einfach keine Worte für dieses Urteil und wünsche mir, daß die Richterin und die Schöffen noch lange mit schlechtem Gewissen an dieses Urteil denken, einfach unfassbar.
Sie schützen die Täter und speisen die Opfer mit Geld ab! Es ist nicht zu fassen, wie man solche Urteile „begründet“ und es ist mir egal, was sich der Gesetzgeber „gedacht“ hat, denn es ist zutiefst verstörend für die Opfer und der Gesellschaft auch nicht mehr vermittelbar! Die Urteile der letzten 10 Jahre gehen immer mehr in diese Richtung. Und zuletzt ist mir schleierhaft, dass das Jugendamt hier nicht einschreitet, denn die Mutter scheint auch eher den Mann zu schützen. Das arme Mädchen hat mein Mitgefühl. Und kann man mit so einem Urteil gut schlafen, wäre meine Frage andie Leute im Gericht!!!!