HAUSHALT VERDEUTLICHT: KOMMUNALE HANDLUNGSFÄHIGKEIT STARK GEFÄHRDET

das Kreishaus und die Finanzen (Foto: UvK/Ennepe-Ruhr-Kreis)

Ennepe-Ruhr-Kreis- Wie derzeit landesweit in allen Kreistags- und Ratssälen machte auch die Haushaltseinbringung im Schwelmer Kreishaus deutlich: Die Handlungsfähigkeit von Kreisen und Städten steht mehr denn je auf dem Spiel. Das Szenario: Die Alarmglocken werden solange mit größter Lautstärke weiterschrillen, bis Bund und Land endlich für eine nachhaltige Finanzausstattung der Kommunen sorgen, neu den Kommunen auferlegte Aufgaben auch bezahlen und das Altschuldenproblem zufriedenstellend gelöst wurde. Bis dies erreicht sei, gelte es Jahr für Jahr für alle Kommunen – Kreise und Städte – ganz bittere Pillen zu schlucken.

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Die drei bittersten für den Etat 2025 der Kreisverwaltung: Die Tarifrunde und der Inflationsausgleich lassen die Ausgaben für Personal- und Versorgungsaufwendungen um 10,6 Millionen Euro steigen, voraussichtlich 8,2 Millionen Euro mehr sind mit der erhöhten Umlage an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe verbunden und für Sozialleistungen dürften 8 Millionen Euro mehr fällig werden. In Summe ein Plus zum laufenden Jahr von 26,8 Millionen Euro.

Mehrausgaben, auf die im Schwelmer Kreishaus zum einen niemand Einfluss nehmen konnte und kann. Mehrausgaben, die zum anderen hauptverantwortlich sind für das geplante Plus von 3,6 Punkten beim Hebesatz der Kreisumlage. Dieser soll 2025 bei 44,34 liegen und regelt, wie viel Geld die neun kreisangehörigen Städte an den Kreis für seine Leistungen und Aufwendungen überweisen müssen.

Alle Details zu den geplanten und zu erwartenden Aufwendungen und Erträgen listet die Kreisverwaltung im 592-seitgen Entwurf des Haushalts 2025 auf – dieser wurde jetzt in den Kreistag eingebracht, wird in den nächsten Wochen von den Fraktionen beraten und soll am 9. Dezember verabschiedet werden.

Unter dem Strich kalkuliert Kämmerin Andrea Stöhr mit einem Fehlbetrag von 24,2 Millionen Euro. Erträgen von 750,1 Millionen Euro stehen Aufwendungen von 774,3 Millionen Euro gegenüber. Im Rahmen des von Landrat Olaf Schade aus Solidarität mit den Städten angekündigten freiwilligen Haushaltssicherungskonzeptes sind dabei bereits Einsparungen der Kreisverwaltung in Höhe von 5,5 Millionen Euro einkalkuliert. Um den Fehlbetrag auszugleichen, wird die Kreisverwaltung in 2025 den Rest ihrer Rücklage in Höhe von 17,2 Millionen einsetzen und eine globale Minderausgabe von 7 Millionen Euro einplanen.

Einen Sparkurs fahren die Verantwortlichen – jenseits der tariflichen Lohnerhöhungen –  auch bei den Personalkosten. Hier führte der Rotstift im Etat für das kommende Jahr zu Minderausgaben von 620.000 Euro (0,64 Prozent). Dieser Weg soll bis 2030 mit einem Weniger von jährlich 0,5 Prozent fortgesetzt werden. Darüber hinaus soll es keine neuen Stellen geben, die über die Kreisumlage refinanziert werden müssten. Auch damit möchte die Kreisverwaltung ihren finanziellen Schulterschluss mit den Städten unterstreichen.

Wie die Städte den Haushaltsentwurf bewerten, werden die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister am Montag, 28. Oktober, im Rahmen des so genannten Benehmensverfahrens in einer Sitzung des Kreistags zum Ausdruck bringen. Bekannt ist bereits ihre Forderung, den Hebesatz auf 40 Prozent festzusetzen. Dieser Wert wäre allerdings nur machbar, so rechnete die Kreisverwaltung den Mitgliedern des Kreistages bereits vor, wenn im Haushaltentwurf weitere 27,5 Millionen Euro Einsparvolumen gefunden würden.

Wo das gelingen soll, ist unklar. Denn: Auf die überwiegende Anzahl ihrer Ausgaben hat die Kreisverwaltung gar keinen Einfluss, sie ist zu diesen schlicht verpflichtet und verfügt an diesen Stellen nicht über Einsparmöglichkeiten. Dies gilt beispielsweise für die fast 127 Millionen Euro die aus dem Ennepe-Ruhr-Kreis per Umlage an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe und den Regionalverband Ruhr überwiesen werden, oder auch für die Vielzahl von Sozialleistungen.

Kreisumlage

Anders als Städte können Kreise keine eigenen Steuern erheben und sind auch nicht an der Einkommens- oder Körperschaftssteuer beteiligt. Kreise finanzieren sich vielmehr mit Hilfe des kommunalen Finanzausgleichs sowie durch die Kreisumlage. Diese wird von allen kreisangehörigen Städten gezahlt. Sie finanzieren damit die Leistungen, die der Kreis für sie und die Bürgerinnen und Bürger erbringt, ebenso wie die Ausgaben, zu denen der Kreis gesetzlich verpflichtet ist.