Hallenbad und Förderschule: Erste Pläne für die Lindstockstraße vorgestellt

Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplan „Lindstockstraße Gemeinbedarf“ Förderschule und Hallenbad in Holthausen geplant (Foto: Holger Grosz, RuhrkanakNEWS)
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Hattingen – Auf einer bislang landwirtschaftlich genutzten Fläche nördlich der Lindstockstraße sollen ein neues Hallenbad und eine Förderschule entstehen. Am Montag, 13. Juli 2026, stellten die Stadt Hattingen, der Ennepe-Ruhr-Kreis und die beteiligten Planungsbüros in der Mensa des Gymnasiums Holthausen erstmals die grundsätzlichen Planungen öffentlich vor.

Die Fläche liegt gegenüber dem Schulzentrum Holthausen und ist rund zwei Hektar groß. Der bisherige Bebauungsplan sieht dort eine Kleingartenanlage vor, die jedoch nie verwirklicht wurde. Mit dem neuen Bebauungsplan Nr. 180 „Lindstockstraße Gemeinbedarf“ sollen nun die planungsrechtlichen Voraussetzungen für beide Bauvorhaben geschaffen werden.

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Das Hallenbad soll von der Stadt Hattingen gebaut werden, die Förderschule entsteht in Trägerschaft des Ennepe-Ruhr-Kreises. Beide Vorhaben werden gemeinsam betrachtet und aufeinander abgestimmt. Das spart Planungskosten und ermöglicht Zufahrten, Wege und Parkflächen gemeinsam zu entwickeln.

So könnten Stellplätze zu unterschiedlichen Zeiten sowohl von der Schule als auch vom Hallenbad genutzt werden. Der Schulbetrieb findet hauptsächlich tagsüber statt, während das Hallenbad auch am Abend und an Wochenenden stärker besucht wird. Ganz ohne zusätzliche Parkplätze wird es allerdings nicht gehen. Vorgesehen sind eigene Stellplatzbereiche für beide Einrichtungen sowie Abstellmöglichkeiten für Fahrräder.

Zwischen den Parkplätzen und den Gebäuden soll eine breite Achse für Fußgänger entstehen. Damit sollen Besucher des Hallenbades, Schüler und der Fahrzeugverkehr möglichst klar voneinander getrennt werden. Auch der Transport von Schülern mit Kleinbussen wurde bei der Veranstaltung angesprochen. Wie groß dieser Bereich werden muss, soll im weiteren Verfahren geklärt werden.

Der Kreis ist bei der Förderschule bereits weiter

Der Ennepe-Ruhr-Kreis ist bei seinen Planungen bereits deutlich weiter als die Stadt Hattingen beim Hallenbad. Für die Förderschule gibt es bereits einen zuständigen Projektleiter und eine Machbarkeitsstudie. Der Baubeginn ist für das Jahr 2028 vorgesehen, die Inbetriebnahme soll 2030 erfolgen.

Geplant ist eine dritte Förderschule des Kreises mit den Förderschwerpunkten Lernen sowie emotionale und soziale Entwicklung. Zunächst soll die Schule einzügig mit rund 156 Schülern starten. Die Planung berücksichtigt jedoch bereits eine mögliche spätere Erweiterung auf mehr als 200 Schüler.

Statt langer Flure mit aneinandergereihten Klassenräumen soll die Schule in mehrere sogenannte Lerncluster gegliedert werden. Klassenräume, Differenzierungsräume und weitere pädagogische Bereiche werden dabei zu überschaubaren Einheiten zusammengefasst. Im Vorfeld wurden dafür bereits pädagogische Konzepte entwickelt und sonderpädagogische Fachleute einbezogen.

Der Schulbau soll zwei bis drei Geschosse erhalten. Vorgesehen sind außerdem Schulhofflächen, Spielmöglichkeiten und ein Schulgarten. Aus dem Publikum kam die Anregung, Teile des Schulgeländes außerhalb der Unterrichtszeiten für Kinder und Familien aus dem Ortsteil zu öffnen. Der Vorschlag wurde aufgenommen, muss aber mit dem Schutzbedürfnis der Schüler abgewogen werden.

Die Stadt Hattingen steht beim Hallenbad noch am Anfang. Für die konkrete Planung werden Architekten benötigt. Die Stadt sucht derzeit Personal und machte während der Veranstaltung deutlich, dass entsprechende Stellen ausgeschrieben sind.

Sechs Bahnen und ein größeres Nichtschwimmerbecken

Für das Hallenbad gibt es bereits politische Vorgaben und eine erste beispielhafte Raumaufteilung. Vorgesehen ist ein Schwimmerbecken mit sechs Bahnen und damit einer Bahn mehr als im bestehenden Hallenbad. Hinzu kommen ein größeres Nichtschwimmerbecken sowie ein weiteres kleineres Becken.

Der Eingangsbereich mit Kasse, Umkleiden, Duschen und Personalräumen soll im vorderen, niedrigeren Gebäudeteil entstehen. Die eigentliche Schwimmhalle wird höher und könnte einen Blick in Richtung des angrenzenden Waldes ermöglichen.

Geplant ist derzeit ein Drei-Meter-Sprungturm. Aus dem Bereich des Sports kam die Frage, ob die Gebäudehöhe bereits so festgesetzt werden könne, dass später auch ein Fünf-Meter-Turm möglich wäre. Eine solche Option würde eine höhere Halle und eine größere Wassertiefe erfordern. Die Verwaltung nahm die Anregung auf und will prüfen, ob im Bebauungsplan genügend Spielraum geschaffen werden kann.

Dabei wurde allerdings auch deutlich: Je größer die möglichen Gebäudehöhen im Bebauungsplan angesetzt werden, desto umfangreicher können die Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die Umwelt ausfallen. Diese Folgen müssen in den Gutachten berücksichtigt werden.

Begrünte Dächer, Kühlung und Pflanzen an den Fassaden

Die Veranstaltung war nur mäßig besucht. Dennoch entwickelte sich eine lebhafte und stellenweise sehr konkrete Diskussion. Besonders eine Lehramtsstudentin brachte mehrfach Anregungen ein, die von den Planern aufgenommen wurden.

Sie fragte unter anderem, wie die Klassenräume in heißen Sommermonaten gekühlt werden sollen. Nach Angaben des Kreises sollen Wärmepumpen nicht nur im Winter zum Heizen, sondern im Sommer auch zur Kühlung eingesetzt werden. Unterstützt werden sollen sie durch Photovoltaikanlagen auf den Dächern.

Flachdächer sollen nach Möglichkeit begrünt werden. Die Begrünung kann Regenwasser zurückhalten, das Gebäude im Sommer vor Hitze schützen und gleichzeitig mit Photovoltaikanlagen kombiniert werden. Aus dem Publikum kam zusätzlich die Idee, Teile der Dachflächen als Dachgarten oder für Pflanzkästen und schulische Projekte zu nutzen.

Besonders die Frage nach einer Fassadenbegrünung löste bei den Verantwortlichen sichtbar etwas aus. Auch wenn konkrete Fassaden oder Materialien zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht geplant werden, soll geprüft werden, an welchen Gebäudeteilen eine Begrünung sinnvoll und technisch möglich ist.

Die Vorschläge zu Dachgärten, Obstbäumen oder begrünten Fassaden gehen teilweise bereits weit über das hinaus, was in dieser frühen Phase eines Bebauungsplanverfahrens festgelegt werden kann. Sie gehören eher in die spätere Hochbauplanung oder in die zweite Bürgerbeteiligung. Trotzdem wurden sie positiv aufgenommen und notiert.

Zahlreiche Gutachten sind noch erforderlich

Noch steht nicht fest, wie Hallenbad und Förderschule am Ende genau aussehen werden. Der aktuelle Plan zeigt zunächst mögliche Bauflächen, Gebäudehöhen, Zufahrten und Stellplatzbereiche.

In den kommenden Monaten müssen zahlreiche Fragen untersucht werden. Dazu gehören der Verkehr auf der Lindstockstraße, sichere Querungsmöglichkeiten für Schüler und Badbesucher, der Lärmschutz, der Artenschutz, die Entwässerung und die Auswirkungen auf Natur und Landschaft.

Auch eine Hochspannungsleitung, die am Grundstück vorbeiführt, schränkt die bebaubare Fläche ein. Hinzu kommen notwendige Abstände zum angrenzenden Wald. Unter der Leitung und in bestimmten Randbereichen können daher keine Gebäude entstehen. Dort sollen unter anderem Stellplätze und Bewegungsflächen angeordnet werden.

Die Unterlagen zum Bebauungsplan sind ab Donnerstag, 16. Juli 2026, auf der Internetseite der Stadt Hattingen einsehbar sein. Bürger können anschließend zwei Wochen lang Anregungen und Bedenken einreichen.

Bei der Veranstaltung handelte es sich um die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit. Sobald Gutachten und Entwurfsplanung weiter fortgeschritten sind, folgt eine zweite Beteiligungsrunde. Dann werden die Planunterlagen erneut öffentlich ausgelegt und können wesentlich detaillierter diskutiert werden.

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