GEHALTSNACHWEISE GEFÄLSCHT – BANK FIEL NICHT DRAUF REIN

Paragraph 263 Strafgesetzbuch regelt die Strafen beim Betrug. (Foto/Collage: Höffken)

Hattingen – Ein 27-Jähriger hatte sich jetzt vor dem Strafrichter des hiesigen Amtsgerichtes wegen versuchten Betruges zu verantworten. Er wurde verurteilt.

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Die Tat aus Sicht der Staatsanwaltschaft

Der Angeklagte benötigte Geld und beantragte Mitte Juli 2019 bei einer Privatbank einen Kredit in Höhe von 49.000,00 Euro und Anfang August 2020 bei einer anderen Privatbank einen Kredit von 50.000,00 Euro. Um seine Bonitäts- und Liquiditätsprobleme zu vertuschen, fälschte er in beiden Fällen Gehaltsnachweise zu seinen Gunsten und reichte diese den Privatbanken ein. Beide Betrugsversuche misslangen, weil die Kreditprüfer beider Privatbanken die verfälschten Unterlagen bemerkten und Strafanzeige erstatteten.

Damit hat sich der bisher nicht vorbestrafte Angeklagte des versuchten gewerbsmäßigen Betruges in zwei Fällen schuldig gemacht. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft plädierte, für jede dieser Taten eine Bewährungsstrafe von je 6 Monaten zu verhängen und daraus eine Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Monaten zu bilden.

Die Tat aus Sicht des Strafverteidigers

„Es ist ja nichts passiert und da muss man kein großes Ding draus machen“, argumentierte der Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Lauterbach. Die frühere Selbständigkeit meines Mandanten scheiterte auch an Corona und es kam zu einer „finanziellen Schieflage“ bei ihm. „Er wollte seine finanziellen Schwierigkeiten seiner Ehefrau nicht beichten und daher kam es zu dem Eingehungsbetrug. Inzwischen hat die Ehefrau des Angeklagten, die im öffentlichen Dienst arbeitet, von der finanziellen Notlage ihres Mannes erfahren und ihrerseits für ihn einen Kredit aufgenommen, dessen monatliche Raten „bedient“ werden“, sagte der Rechtsanwalt.

Der Anwalt vertrat die Meinung, dass sein Mandant, auch wenn er den mit gefälschten Unterlagen beantragten Kredit erhalten hätte, die monatlichen Rückzahlungsraten unter Einbeziehung aller Kindergeldzahlungen und des Gehaltes der Ehefrau hätte leisten können.

Für beide Taten plädierte der Strafverteidiger auf Verhängung von jeweils 2 x 50 Tagessätzen Geldstrafe (Die Höhe des Tagessatzes ist jeweils einkommensabhängig). Alternativ sei der Angeklagte zu verwarnen und mit einer Strafe zu bedrohen, wenn er sich zukünftig nicht straffrei verhält.

Urteil des Strafrichters im Namen des Volkes

Der Angeklagte ist des Betruges in zwei Fällen schuldig. Er wird verwarnt und sofern er innerhalb von zwei Jahren nach Rechtskraft des Urteils straffällig wird, wird eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 20 Euro, insgesamt 2.400 Euro fällig.

„Es handelte sich hier um versuchte Betrügereien, die nicht gelangen. Diese sind aber als schadensgleiche Vermögensgefährdung zu bewerten“, sagte Richter Kimmeskamp in seiner Urteilsbegründung und beendete danach diese öffentliche Hauptverhandlung im großen Sitzungssaal des Amtsgerichtes.