JUGENDLICHE IN HATTINGEN VERGEWALTIGT – PROZESSAUFTAKT BEIM LANDGERICHT ESSEN – ANGEKLAGTER MELDET SICH PER MAIL AB

Landgericht Essen (Foto: Höffken)

Hattingen – Beim Landgericht in Essen begann heute (27. Juli 2022) ein Prozess vor der XXIV. Großen Strafkammer. Ein 22-Jähriger ist angeklagt, Anfang April 2021 in Hattingen in einem Treppenhaus eine Jugendliche vergewaltigt zu haben. Direkt am ersten Verhandlungstag „platzte“ nach zwei Unterbrechungen gegen Mittag der Prozess, da der Angeklagte per Mail am Vorabend (26.07.2022) gegen 21:00 Uhr der Strafkammer mitteilte, dass er weder zum ersten noch zu den weiteren Hauptverhandlungstagen erscheinen würde. Im Übrigen sei er auch unschuldig.

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Die Anklagevorwürfe der Staatsanwaltschaft wiegen schwer. Zwischen August 2020 und ca. Februar/März 2021 soll der in Hattingen wohnende 22-jährige Angeklagte mit der Jugendlichen eine Beziehung geführt haben, die von dieser beendet wurde. Am Tattag des letzten Jahres war ein Familienangehöriger der jungen Frau verstorben, weshalb der Angeklagte diese abends aufgewühlt und weinend im Treppenhaus des von ihnen beiden bewohnten Mehrfamilienhauses antraf.

Der Angeklagte soll dann zunächst die Jugendliche tröstend umarmt haben, drehte sie jedoch alsdann um, sodass die Geschädigte mit dem Rücken zu ihm stand. Dann soll er einen sexuellen Übergriff auf die Jugendliche begangen haben. Die junge Frau soll dann deutlich geäußert haben, dass er aufhören solle. Der Angeklagte ließ jedoch, so die Staatsanwaltschaft, nicht von ihr ab, wurde weiter übergriffig und soll die Jugendliche dann noch vergewaltigt haben. Die Jugendliche, die mit ihrem Rechtsbeistand Rechtsanwältin Thaden-Farhad als Nebenklägerin auftritt, erlitt aufgrund des angeklagten Vorfalls gesundheitliche Schäden, zeigte die Straftat allerdings erst einige Zeit später an.

Haftbefehl gegen den Angeklagten erlassen

Nach dem Beginn der heutigen (27.07.2022) Hauptverhandlung und dem Nichterscheinen des Angeklagten ordnete der Vorsitzende Richter Papa an, dass Kräfte der Hattinger Polizeidienststelle sofort zur Wohnung des Angeklagten fuhren um einen Vorführbefehl zu vollstrecken und bei Antreffen des Angeklagten diesen direkt zum Landgericht nach Essen zu fahren. Auch der Pflichtverteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Sentner aus Hattingen hatte vor Beginn der heutigen Hauptverhandlung auf verschiedenen Wegen vergeblich versucht, Kontakt mit seinem Mandanten aufzunehmen.

Wie der Vorsitzende Richter dann nach über einstündiger Unterbrechung mitteilte, konnte der Angeklagte zuhause von den Polizeikräften nicht angetroffen werden. Nach Auskunft der Nachbarn des 22-jährigen Angeklagten soll dieser mit seinen Eltern in der letzten Woche mit einem vollbeladenen PKW in das Heimatland Portugal gefahren sein. Aufgrund dieser Tatsache erließ Richter Papa auf Antrag der Staatsanwältin Dohle einen sofort vollstreckbaren Haftbefehl.

Erstaunlich war dann, dass der Vorsitzende Richter den Folgetermin auf kommenden Montag (01.08.2022) beließ und gleichzeitig die Jugendliche belehrte, pünktlich zu erscheinen, andernfalls ein Ordnungsgeld gegen sie verhängt werden könne. Warum man die heutigen Kommunikationssysteme -ggfs. auch über die Anwälte- nicht nutzt, um unnötige Fahrten von Hattingen nach Essen zu verhindern, falls der Angeklagte bis Montag nicht festgenommen wird, bleibt unverständlich.

Drei Hauptverhandlungstage insgesamt hat die Kammer des Landgerichtes für die Beweisaufnahme bis zum Urteil „Im Namen des Volkes“ angesetzt.

Ruhrkanal.NEWS berichtet weiterhin aus dem Landgericht über diesen Strafprozess.