Sprockhövel – In der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (18. November 2024) nahm die Planung zur Realisierung des neuen Feuerwehrhauses für die Löschgruppe Obersprockhövel die nächste Hürde.
Geschäftsbereichsleiterin Susanne Görner erläuterte den Ausschussmitgliedern den aktuellen Planungsstand. Demnach liegt der Verwaltung eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses mit drei Garagen in Obersprockhövel an der Otto-Brenner-Straße auf Höhe des Hausgrundstückes Löhener Egge 14 vor.
Das Feuerwehrgerätehaus ist mit 3 Garagenstellplätzen geplant, es soll eingeschossig mit Pultdach errichtet werden. Die maximale Gebäudehöhe beträgt ca. 6 Meter.
Das Antragsgrundstück liegt im Außenbereich der Stadt Sprockhövel und ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Planungsrechtlich beurteilt sich das Vorhaben gemäß § 35 Absatz 2 und 3 BauGB. Das Vorhaben dient der kommunalen Daseinsvorsorge und dem Katastrophenschutz.
Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange gemäß § 35 Absatz 2 BauGB ist laut Vorlage der Stadtverwaltung nicht erkennbar, da von dem Vorhaben keine Vorbildwirkung für weitere Bebauung ausgeht. Im Zuge der Bauvoranfrage wurde ein schalltechnisches Gutachten angefertigt. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die gebietsbezogenen Immissionsrichtwerte sowie die zulässigen maximalen Schallpegel zur Bewertung kurzer Geräuschspitzen sowohl im Tages- als auch im Nachtzeitraum an allen angrenzenden Immissionsorten eingehalten werden.
Im Zuge des Verfahrens wurden der Landrat des Ennepe-Ruhr-Kreises als Umweltbehörde beteiligt.
Von Seiten dieser Behörde bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Erteilung eines
positiven Bauvorbescheides, Auflagen bzw. Hinweise werden in den zu erteilenden Bescheid
übernommen. Die Verwaltung beabsichtigte daher, den Bauvorbescheid zu erteilen.
Der Ausschuss stimmte dem vorgestellten und geplanten Vorhaben dann einstimmig zu. Als nächstes sollen jetzt Verhandlungen zum Erwerb des entsprechenden Grundstückes mit dem Besitzer durchgeführt werden.
Damit sind die beiden anderen vorgeschlagenen Standorte für das neue Feuerwehrhaus an der Wuppertaler Straße – dieses Grundstück gehört der Stadt – und ein Grundstück in einem weiteren Bereich auf der Löhener Straße nicht mehr „im Rennen“, obwohl, wie ruhrkanal.NEWS recherchierte, für das weitere Grundstück auf der Löhener Straße bereits eine genehmigte Bauvoranfrage im Jahre 2022 ausgestellt wurde.