EVENT-PARK – VERWALTUNGSGERICHT ENTSCHEIDET

Baggerfahrten und Bagger-Events im Steinbruch (Foto: RuhrkanalNEWS)

Sprockhövel – Auf verschiedenen Internetseiten wird ein Event-Park in Sprockhövel beworben, in dem man u.a. Baggertouren buchen, im Voraus bezahlen und dann erleben kann. Zwischen dem Betreiber auf der einen und der Stadt Sprockhövel und dem Verwaltungsgericht Arnsberg auf der anderen Seite gibt es zum aktuellen Zustand unterschiedliche Auffassungen.

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RuhrkanalNEWS berichtete bereits über diesen Event-Park. Während der Betreiber des Event-Parks auch gegenüber ruhrkanalNEWS aktuell die Auffassung vertritt, die behördliche Anordnung der Stadt Sprockhövel (Nutzungsuntersagung) sei durch das Gericht ausgesetzt, teilte die Stadtverwaltung Sprockhövel unserer Redaktion mit, dass die Stadtverwaltung das Abhalten von Baggerkursen und den Verkauf von Souvenirs und Baggerführerscheinen aktuell immer noch untersagt hat.

Die Pressestelle des Verwaltungsgerichtes in Arnsberg bestätigte ebenfalls ruhrkanalNEWS gegenüber, dass die Stadt Sprockhövel zwar zwischenzeitlich eine der beiden durch sie erlassenen Nutzungsuntersagungen aufgehoben hat, über den Einspruch gegen die zweite Nutzungsuntersagung aber durch die Kammer des Gerichtes noch gar nicht entschieden wurde.

„Damit ist auch über das einstweilige Rechtsschutz-Verfahren des Event-Park-Betreibers in Form eines Eilantrages gegen die zweite Nutzungsuntersagung noch gar nicht entschieden und die Nutzungsuntersagung sei nach wie vor rechtswirksam“, so die Pressereferentin des Verwaltungsgerichtes in Arnsberg gegenüber unserer Redaktion.

RuhrkanalNEWS berichtet weiterhin.