Ennepe-Ruhr-Kreis- Die Einverständniserklärungen von Eigenheimbesitzerinnen und Besitzern für den Glasfaseranschluss müssen bis morgen (24. April 2026) vorliegen. Das gilt für alle Städte im Ennepe-Ruhr-Kreis und für alle Bereiche im Ausbaugebiet der „hellgrauen Flecken“. Diese Erklärung bedeutet nicht, dass der Anschluss auch sofort genutzt wird. Aber das Kabel liegt später im eigenen Keller und kann problemlos jederzeit aktiviert werden. Für die Hausbesitzenden ist die Verlegung kostenlos.
Wenn keine Einverständniserklärung abgegeben wird, verlegt das Unternehmen Muenet bis zur Grundstücksgrenze. Sollte später doch ein Übergabepunkt ins jeweilige Haus gelegt werden, müssen die dazu nötigen Erdarbeiten von den Immobilieneigentümern bezahlt werden. Das summiert sich schnell auf mehrere hundert Euro pro Meter Erdarbeiten.
Einen ausführlichen Bericht hatte RuhrkanalNEWS bereits veröffentlicht. Die Einverständniserklärung kann auch online abgegeben werden. Auch wenn die Muenet-Seite etwas anders suggeriert: Ein Vertragsabschluss für die Nutzung des schnellen Internets ist damit nicht zwingend verbunden. Es können auch passive Anschlüsse beauftragt werden. Dann ist die Verlegung ebenfalls kostenlos.




























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