EINENGUNG DES BÜRGERSTEIGES VERWUNDERT

Diese Einengung auf der Hauptstraße verwundert manche Passanten. (Foto: Höffken)

Sprockhövel – Auf der Hauptstraße kommt es seit kurzem zu einer Einengung auf dem Bürgersteig. Manche Passanten sind darüber verwundert und befürchten eine neue Unfallstelle.

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„Nicht alles, was erlaubt ist, muss man auch in Anspruch nehmen“, sagte eine Mutter mit Kinderwagen, die ruhrkanalNEWS auf der Hauptstraße antraf. Es macht sicherlich vielen Menschen Freude, in einem Straßencafe zu sitzen und das Leben zu genießen.

Die Stadtverwaltung unternimmt erhebliche Anstrengungen, die Aufenthaltsqualität für alle die Fußwege und Bürgersteige benutzenden Personengruppen zu optimieren. Der durchgeführte Fußverkehrs-Check zeigte schon bei der Begehung bekannte Schwachstellen und Verbesserungsmöglichkeiten auf.

Neue Einengung

Umso mehr verwundert es, dass ein Straßencafe auf der Hauptstraße seit kurzem sich auf dem Bürgersteig „breit gemacht hat“. Trennelemente wurde aufgestellt, die nicht nur bei Benutzung der abgeteilten Fläche für die Außengastronomie die Passanten veranlassen, auf den Radweg, der ja verkehrsrechtlich gar keiner ist, auszuweichen.

Zwei Mütter die Kinderwagen und ein Rollstuhlfahrer, die ruhrkanalNEWS an dieser Stelle antraf, waren über diese neue Einengung überhaupt nicht begeistert. „Die Unfälle sind vorprogrammiert“, sagte eine Mutter und ergänzte, „zumal auch seitens des Ordnungsamtes überhaupt nicht einmal kontrolliert wird, mit welchem Tempo manche Radfahrer hier, teils auch entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung, auf dem Bürgersteig fahren“.

Stadtverwaltung nimmt Stellung

Auf eine diesbezügliche Anfrage teilte die Stadtverwaltung unserer Redaktion folgendes mit:

„Bei dieser Stelle handelt es sich um ein Privatgrundstück. Deshalb ist es dem Eigentümer grundsätzlich vorbehalten, dieses mit solchen Möbeln zu bestücken. Allerdings ist hierbei eine Restgehwegbreite von mindestens 1,50 Meter (bei Freigabe für Radfahrer*innen 2,50 Meter) freizuhalten. Unter Berücksichtigung der Fußverkehrscheck nehmen wir die Anmerkungen aber selbstverständlich mit auf und prüfen den Sachverhalt. Dabei sind wir bestrebt, eine gemeinsame Einigung mit gegenseitiger Rücksichtnahme in dieser Angelegenheit zu finden.

Des Weiteren ist es noch wichtig zu erwähnen, dass es sich bei dem durch Pflasterung vom Restgehweg abgesetzten Bereich nicht um einen Radstreifen handelt. Vor Ort sehen Sie die Beschilderung „Gehweg mit Radverkehr frei“. Die gemeinsame Nutzung der Bürgersteige ist ein Kompromiss, da kein baulich abgetrennter Radweg in der derzeitigen Ausgestaltung der Hauptverkehrsstraße angelegt werden kann. Im Bedarfsfall sollten Radfahrer*innen warten und nur mit Schrittgeschwindigkeit (bis circa 7 km/h) fahren. Auf für Radfahrer freigegebenen Gehwegen ist ein rücksichtsvolles und vorsichtiges Miteinander aller Nutzergruppen unerlässlich. Zum Thema Verkehrssicherungspflicht bei Dunkelheit: Hier hat das Sachgebiet Tiefbau keine Bedenken, da eine Straßenleuchte diesen Bereich ausreichend beleuchtet“.

Der Betreiber des Cafes erklärte unserer Redaktion auf Nachfrage, dass durch seine neugeschaffenen und demnächst begrünten Blumeninseln verhindert wird, dass seine Gäste mit ihren Stühlen aus Versehen auf die freizuhaltene Bürgersteigfläche „rutschen“. Seine Außengastronomie mit 6 Tischen, 25 Stühlen und Sonnenschirmen würde als kleine Wohlfühloase zu einer neuen Aufenthaltsqualität auf der Hauptstraße führen.