LANDGASTHOF „IM HOLLAND“- FREISPRUCH IM BRAND-PROZESS

Landgasthof Im Holland: Nach über zwei Jahren fallen vereinzelt verkohlte Dachbalken in die Ruine. (Foto: Höffken)

Essen/Sprockhövel- Die Vorsitzende der VII. Großen Strafkammer des Landgerichtes Essen hat soeben (6. Mai 2025) das Urteil „Im Namen des Volkes“ verkündet. Damit wurde der angeklagte frühere Geschäftsführer des Landgasthofes „Im Holland“ am 7. Verhandlungstag vom Vorwurf der schweren Brandstiftung und vom Vorwurf des versuchten Versicherungsbetruges freigesprochen.

ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE

Am heutigen siebten Verhandlungstag berichtete der von der Polizei beauftragte externe Brand-Sachverständige über seine Feststellungen.

Fünf Brandherde im Landgasthof „Im Holland“ konnten nachgewiesen werden, sodass eine Brandstiftung aufgrund mit „Flüssigkeit“ getränkter Materialien und Gewebestoffen ursächlich war. Zudem gab es einen Deckendurchbrand. Laut dem Sachverständigen war aufgrund der Brandbeschleuniger die Definition der Zeitphase zwischen Entstehungsbrand und Vollbrand nicht mehr festzustellen.

Auch der Brand-Sachverständige konnte nicht mitteilen, ob im Landgasthof bzw. in der darüber befindlichen Wohnung Rauchmelder installiert waren. Dann wurden 104 vom Brand-Sachverständigen erstellte Bilder des Brandobjektes einzeln gezeigt und erläutert.

Nach der Anhörung des Sachverständigen nahm die Vorsitzende Richterin der Großen Strafkammer eine Zwischenbewertung des bisherigen Verfahrens vor. Demnach reichte die in allen Verhandlungstagen vorgetragenen Fakten im Rahmen einer Indizienkette nicht aus, um dem angeklagten Geschäftsführer, der an allen Tagen von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht hatte, eine überzeugende Täterschaft beweisen zu können, die für eine Verurteilung unabdingbar ist.

Die finanzielle Situation der Inhaber- und Betreiberfamilie war vollkommen unauffällig und solvent, die vergifteten Hunde aus der Nachbarschaft hatten für das Gericht keine zwingende Bedeutung für das Brandgeschehen. Die Richterin hatte keine Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Zeugin, die dem Angeklagten für die Brandnacht ein Alibi gegeben hatte.

Somit reichten die Indizien nach aktueller Bewertung für eine Verurteilung des Angeklagten nicht aus. Am Ende der Beweisaufnahme hatte auch Staatsanwältin Hess in ihrem Plädoyer Zweifel an der Täterschaft des Angeklagten an dieser Brandstiftung und beantragte, diesen vom Vorwurf der Brandstiftung und vom Vorwurf des versuchten Versicherungsbetruges freizusprechen.

„Im Namen des Volkes“ : Freispruch

Strafverteidiger Rechtsanwalt Kürschner zeigte in seinem Plädoyer auf, dass in der Akte große Stücke der Ermittlung fehlen würden. Er kritisierte, dass die Ermittler alle Punkte, die seinen Mandanten entlasten würden, nicht in die Akte haben einfließen lassen. Auch er beantragte dann Freispruch für seinen Mandanten.

Nach längerer Beratung verkündete dann die Vorsitzende Richterin der großen Strafkammer Dr. Maiberg um an diesem Dienstag (6. Mai 2025) ihr Urteil im Namen des Volkes und sprach den 47-jährigen Geschäftsführer vom Anklagevorwurf der besonders schweren Brandstiftung und vom Vorwurf des versuchten Versicherungsbetruges frei.

Kommentar hinterlassen on "LANDGASTHOF „IM HOLLAND“- FREISPRUCH IM BRAND-PROZESS"

Hinterlasse einen Kommentar

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*