EIFERSUCHTSTAT: WAR ES VERSUCHTER MORD?

Das Landgericht in Essen. (Foto/Collage: Höffken)

Essen/ Hattingen – Vor einer Großen Strafkammer des Schwurgerichtes beim Landgericht in Essen beginnt heute (10. März 2025) der Prozess gegen einen 31-Jährigen aus Hattingen, der aus der Untersuchungshaft vorgeführt wird. Der Tatvorwurf der Staatsanwaltschaft lautet auf versuchten Mord, gefährliche Körperverletzung und auf Bedrohung.

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Nach Auffassung der Anklagebehörde verschaffte sich der Angeklagte, ein gebürtiger Iraker, am Abend des 04. August 2024 in Hattingen unerlaubt Zutritt zur Wohnung seiner von ihm getrenntlebenden Ehefrau. Dort traf er auf die Ehefrau und ihren Lebensgefährten. Der Angeklagte soll dann unvermittelt begonnen haben, dem Lebensgefährten ins Gesicht zu schlagen. Als die Ehefrau des Angeklagten ins Treppenhaus lief, um nach Hilfe zu rufen, traf sie dort auf den Bekannten ihres Mannes.

Der Angeklagte schlug laut Staatsanwaltschaft währenddessen weiter auf den Lebensgefährten der Frau ein, auch mithilfe eines massiven Küchenrollenhalters aus Metall mit Granitfuß. Als die Ehefrau mit dem Freund des Angeklagten zurück in die Wohnung kam, hielt der Angeklagte ihren Lebensgefährten im Schwitzkasten. Dieser war kurz davor, ohnmächtig zu werden. Bei dem Versuch ihn aus dieser Lage zu befreien, schubste der Angeklagten seine Ehefrau zu Boden und schlug ihr dann mit der Faust ins Gesicht.

Als der Angeklagte mit seinem Bekannten kurz in den Flur ging, schloss die Ehefrau die Türen zum Wohnzimmer und zur Küche. Als der Angeklagte zurückkam, trat er mit der Drohung, seine Ehefrau umzubringen, die Wohnzimmertüre ein. Die Geräusche der Martinshörner der von Nachbarn gerufenen Polizei veranlasste den Angeklagten dann zu flüchten, er wurde jedoch im Hausflur von Polizeibeamten gestellt.

Erhebliche Verletzungen – Drohte der Frau mit dem Tod

Der Lebensgefährte der Ehefrau erlitt durch die Schläge massive Kopf- und Gesichtsverletzungen, insbesondere eine Mittelgesichtsfraktur, sowie eine Riss-Quetsch-Wunde im Nackenbereich. Die Verletzungen waren laut Staatsanwaltschaft potentiell lebensbedrohlich. Die Ehefrau erlitt diverse Prellungen im Oberkörperbereich.

Am Tage darauf meldete sich die Mutter der Ehefrau bei der Polizei und teilte mit, dass der Angeklagte sie angerufen habe und gedroht habe, ihre Tochter umzubringen. Kräfte der Polizei führten daraufhin eine Gefährderansprache beim Angeklagten durch. Anschließend meldete sich bei der Polizei ein behandelnder Arzt des Lebensgefährten der Polizei und teilte mit, dass der Angeklagte den Geschädigten angerufen und diesem mit dem Tode gedroht habe.

Urteilsverkündung Ende Mai

Auch die Schwester des Angeklagten meldete sich bei der Polizei und teilte mit, dass der Angeklagte entsprechende Drohungen ausgesprochen habe. Daraufhin wurde der Angeklagte vorläufig festgenommen.

Sieben Verhandlungstage hat die große Strafkammer bis zur Verkündung des Urteils angesetzt. Mit einer Urteilverkündung wird Ende Mai 2025 gerechnet.