Hattingen – Ein 23-jähriger aus Hattingen hatte sich heute (08. Juli 2024) wegen des Besitzes von jugendpornografischem Material vor dem Strafrichter des Amtsgerichtes zu verantworten.
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft beschuldigte den jungen Hattinger, Anfang August 2023 jugendpornografisches Material in einer Dropbox besessen zu haben und das ist eben strafbar.
Der Angeklagte räumte ein, zu dem Zeitpunkt seinen Dropbox-Account angewählt zu haben um Musik darauf „runterzuladen“. Dazu kam es dann nicht mehr, weil gleichzeitig mit dem Aufruf und dem Einloggen des Angeklagten in seine Dropbox, diese gesperrt wurde.
In der Dropbox des Angeklagten sollen sich laut Staatsanwaltschaft nämlich Videos mit jugendpornografischem Material von etwa 15 Jahre alten weiblichen Jugendlichen befunden haben, welche der Angeklagte vor sechs Jahren dort „runtergeladen“ hatte.
Wegen des Besitzes von jugendpornografischem Material war das Strafverfahren gegen den Angeklagten im März des letzten Jahres von einem auswärtigen Gericht gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt worden. Warum der Angeklagte damals die Dropbox samt Inhalt nicht gelöscht hatte, konnte nicht geklärt werden.
Als der Hattinger im August letzten Jahres seinen Dropbox-Account aufrief, erhielt er schon keinen Zugang mehr und der Account wurde gesperrt. Gleichzeitig wurde das US-amerikanische National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) tätig und informierte die deutschen Behörden über den verdächtigen ggfs. strafrechtlich relevant eingestuften Vorgang.
Während die Vertreterin der Staatsanwaltschaft in dem Verhalten des Angeklagten den Besitz jugendpornografischen Materials sah, war Strafverteidiger Rechtsanwalt Louis ganz anderer Meinung.
Der Strafverteidiger sah nach den Schilderungen seines geständigen Mandanten zwar objektiv einen Zugriff auf dessen Dropbox, subjektiv aber gar keinen „Besitzwillen“, weil sein Mandant Musik auf die Dropbox runterladen und sich keine jungendpornografischen Inhalte ansehen wollte.
Dass sein Mandant dafür nicht anfällig sei, sei auch darin zu erkennen, dass bei einer Durchsuchung seiner Wohnung durch Kräfte der Kripo auf keinem PC bzw. Smartphone entsprechendes Material gefunden wurde.
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft zeigte auf, dass der Angeklagte ja Dropboxen unter Pseudonamen und nicht unter seinem Namen unterhalten hatte. Zu bewerten sei auch, dass dieser nach dem früheren Verfahren gegen ihn nicht sofort alle Inhalte unwiderruflich gelöscht habe.
Dann erfolgte eine intensive Diskussion zwischen der Vertreterin der Staatsanwaltschaft und dem Strafverteidiger über die praxisnahen technischen Möglichkeiten der Verwaltung und Löschung einer Dropbox bzw. Löschung der Inhalte einer Dropbox.
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft plädierte dann, den Strafbefehl gegen den angeklagten Hattinger in Höhe von 90 Tagessätzen zu je 20 Euro, also 1.800 Euro aufrecht zu halten.
Rechtsanwalt Louis bewertete in seinem Plädoyer den Antrag der Vertreterin der Staatsanwaltschaft als lebensfremd. 5 Jahre nach dem früheren Verfahren gegen seinen Mandanten habe dieser seinen Dropbox-Account aufgerufen um Musik darauf zu laden. Sein Mandant habe keinen Vorsatz gehabt, das Gesetz zu brechen und da sich sein Mandant bei seiner Handlung keiner Schuld bewusst gewesen sei, sei er berechtigterweise auch freizusprechen.
Unter Berücksichtigung aller in der Beweisaufnahme aufgezeigten Fakten, die für und gegen den jungen Angeklagten sprechen, verwarnte Richter Kimmeskamp dann den 23-jährigen Hattinger. Dieser hätte sich des Besitzes jugendpornografischen Inhalts schuldig gemacht und dafür bliebe eine Strafe von 90 Tagessätzen zu je 15 Euro, also 1.350 Euro vorbehalten, die dann erst von dem Verurteilten zu zahlen sei, wenn sich dieser in den kommenden zwei Jahren Bewährungszeit strafbar machen sollte. Dieses sei damit eine „Geldstrafe auf Bewährung“.
Erklärung Dropbox: Eine Dropbox ist eine Cloud-Speicherlösung. Dropbox ist ein 2007 eingeführter Filehosting-Dienst des Unternehmens Dropbox Inc. mit Sitz in den USA. Legt man Dateien in einen speziellen Ordner, so wird dieser Ordner im Hintergrund mit einem auf dem Server eingerichteten Ordner repliziert (Quelle: Wikipedia).