DA KLINGELTE DIE POLIZEI

Amtsgericht Hattingen: Sitzordnung im großen Sitzungssaal. (Foto: Höffken)

Hattingen – Beim Hattinger Schöffengericht ging es heute (13. November 2024) um den Besitz von kinder- und jugendpornografischem Material. Angeklagt war ein 56-Jähriger aus Hattingen.

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Staatsanwalt Grefkes verlas zu Beginn die Anklageschrift, in der der Hattinger beschuldigt wurde, kinder- und jugendpornografisches Material besessen zu haben. Dieses war bei einer Wohnungsdurchsuchung Mitte März 2022 in die Hände der Polizeikräfte gelangt, als ein Laptop mit den bereits gelöschten verwerflichen Bildern, 81 kinderpornografische und 25 jugendpornografische Dateien, von der Ehefrau des Angeklagten den Kriminalbeamtinnen und -beamten übergeben wurde.

Auf die Aufzählung der vom Staatsanwalt vorgelesenen Detail-Inhalte der wiederhergestellten verwerflichen Bilder, die den Missbrauch einiger 6 bis etwa 10-jährigen Mädchen zeigen, wird wie immer, aus Anstandsgründen verzichtet.

Nun ist der Angeklagte bei Gericht kein Unbekannter, er wurde bereits Ende August 2021 wegen Besitzes von kinderpornografischem Material zu einer Geldstrafe verurteilt. Eine Wohnungsdurchsuchung bei ihm im Mai 2020 mit Beschlagnahme zahlreicher Datenträger mit verwerflichem Inhalt war dem damaligen Prozess im August 2021 vorausgegangen.

Und da setzte Rechtsanwalt Sentner im Namen seines Mandanten an. „Mein Mandant hatte eine ganze Zeit nach seiner Verurteilung im August 2021 beim Aufräumen im Keller noch einen Laptop gefunden, der höchstwahrscheinlich bei der ersten Wohnungsdurchsuchung nicht gefunden wurde“, so der Strafverteidiger.

„Mein Mandant hat dann auf dem Laptop die noch vorhandenen pornografischen Bilddateien gelöscht, die allerdings nach der Sicherstellung durch die Polizei von der Kriminaltechnik wieder sichtbar gemacht wurden“.

Kindeswohlgefährdung im Rahmen von Prostitutionshandlungen bestätigte sich nicht

Die zweite Wohnungsdurchsuchung beim Angeklagten im März 2022 erfolgte allerdings aus einem ganz anderen Grund, wie sich erst in der Gerichtsverhandlung für die Pressevertreter und für die Öffentlichkeit herausstellte. Die Polizei hatte damals Hinweise erhalten, die auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung im Rahmen von Prostitutionshandlungen hindeuteten. Das war der Grund, bei der Familie des Angeklagten im März 2022 eine Wohnungsdurchsuchung durchzuführen und mehrere Handys und Laptops zu beschlagnahmen. In diesem Zusammenhang übergab damals die Ehefrau des Angeklagten den Kräften der Polizei auch einen Laptop ihres Mannes mit den von ihm gelöschten pornografischen Bildern von Kindern und Jugendlichen.

Übrigens bestätigte sich der Verdacht der Kindeswohlgefährdung im Zusammenhang mit Prostitutionshandlungen nicht.

Nachdem dann die Gerichtsparteien bei der heutigen Verhandlung „in den Modus der Sachbearbeitung wechselten“ und unter telefonischer Zuschaltung von IT-Spezialisten der Kriminalhauptstelle Hagen rund um den Richtertisch versuchten, technische Klärung in die in den Gerichtsakten dokumentierten Zeit- und Datumsstempel der gelöschten pornografischen Bilder zu erhalten, konnte am Ende dem Angeklagten nicht nachgewiesen werden, nach seiner letzten Verurteilung diesbezüglich erneut strafbare Handlungen begangen zu haben.

Verfahren eingestellt

„Mein Mandant ist wegen des Besitzes der „Kipo- und Jupo-Bilder“ bereits verurteilt worden und kann deswegen nicht noch einmal verurteilt werden, wenn er einfach noch entdeckte Bilder gelöscht hat“, so Strafverteidiger Sentner.

Das sah Staatsanwalt Grefkes genauso und Richter Kimmeskamp folgte dann nach kurzer Beratung des Schöffengerichtes dem Antrag des Staatsanwaltes und stellte das Verfahren gegen den Angeklagten wegen seiner bereits diesbezüglich erfolgten Verurteilung ein.