CORONA: BITTE BÜRGERTELEFON NUTZEN

Die Corona-Zahlen im Ennepe-Ruhr-Kreis (Bildmontage: RuhrkanalNEWS)

Ennepe-Ruhr-Kreis- Angesichts der aktuell hohen Infektionszahlen und dem dadurch erhöhten Arbeitsaufkommen bittet das Gesundheitsamt die Bürgerinnen und Bürger, sich mit ihren Fragen und Anliegen zum Corona-Virus grundsätzlich zunächst an das Bürgertelefon zu wenden.

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Das Bürgertelefon ist täglich von 8 bis 18 Uhr besetzt. Unter der Nummer 02333/ 403 1449 erhalten Bewohner Antworten auf ihre Fragen rund um die aktuellen Regeln, Quarantänebestimmungen und kommunalen Impfangebote.

Grundsätzlich kontaktiert das Gesundheitsamt nach wie vor jeden Infizierten. In Zeiten hoher Inzidenzen kann es jedoch zu Verzögerungen kommen. Den Betroffenen entstehen dadurch keine Nachteile.

„Für die Quarantäneregeln macht es keinen Unterschied, wann das Gesundheitsamt jemanden kontaktiert. Die Dauer der Quarantäne verlängert sich nicht durch einen späteren Anruf“, erläutert Jana Ramme, organisatorische Leiterin des Pandemieteams im Schwelmer Kreishaus.

Auch für den Beginn der Quarantäne ist der Anruf des Gesundheitsamtes nicht ausschlaggebend. Positiv auf das Corona-Virus getestete Personen – egal ob PCR-Test oder Schnelltest – haben sich ab Bekanntwerden des Testergebnisses unverzüglich in häusliche Quarantäne zu begeben. Dies gilt auch für alle Haushaltsangehörigen, sofern sie nicht geimpft oder genesen sind. Für positiv Schnellgetestete endet diese, wenn der PCR-Test das Ergebnis nicht bestätigt.

Genesenenzertifikat

Derzeit erhält das Pandemieteam zahlreiche Anfragen zum Genesenenzertifikat. Einen solchen stellt das Gesundheitsamt auf Anfrage aus. Allerdings genügt sowohl der Quarantänebescheid des Gesundheitsamts als auch der Nachweis des positiven PCR-Test-Ergebnisses als Beleg für die Genesung. Der PCR-Test darf maximal sechs Monate alt sein und muss mindestens 28 Tage zurückliegen.

Wer ein Genesenenzertifikat in der CoVPass- oder Corona-Warn-App hinterlegen möchte, kann sich an die Teststelle wenden, die den PCR-Test durchgeführt hat. Viele Apotheken und Arztpraxen mit entsprechender IT-Anbindung können die Zertifikate ebenfalls ausstellen.