ANGEKLAGTER BESTREITET SEXUELLEN ÜBERGRIFF AUF SEINE EHEFRAU

Amtsgericht Hattingen: Sitzordnung im großen Sitzungssaal. (Foto: Höffken)

Hattingen – Nach über fünf Stunden wurde die heutige Hauptverhandlung (27. November 2024) beim Hattinger Schöffengericht ohne Plädoyers und ohne Urteil unterbrochen.

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Der Vertreter der Staatsanwaltschaft beschuldigte heute einen 34-Jährigen aus Sprockhövel, Ende April 2023 seine Ehefrau körperlich misshandelt und gegen ihren Willen erheblich sexuell übergriffig geworden zu sein.

Szenen einer Ehe

Während der Strafverteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Sentner, die Körperverletzung seines Mandanten einräumte, wurde der Vorwurf des sexuellen Übergriffs gegen die Ehefrau vehement bestritten.

In der Ehe des Paares aus Sprockhövel kriselte es wohl schon länger. Die 30-jährige Ehefrau befürchtete, dass ihr Mann eine Affaire habe und unternahm „alle Anstrengungen“, an das Smartphone ihres Mannes zu kommen um entsprechende Nachrichten lesen zu können.

Allerdings „rückte“ der Angeklagte das Handy an seine Frau nicht heraus. Ende April 2023 kam es dann zu Streitigkeiten, die eskalierten. Der Ehefrau des Angeklagten gelang es, das Handy ihres Mannes an sich zu nehmen und sich im Badezimmer der gemeinsamen Wohnung einzuschließen.

Gewalt gegen die Ehefrau

Der Angeklagte verschaffte sich dann mit Gewalt Zugang zu dem Badezimmer. Der erst gegenseitig verbale Streit eskalierte, der Angeklagte soll seine Ehefrau dann geboxt, an den Hals gegriffen, gegen einen Heizkörper geschubst und dann gegen den Willen seiner Frau sexuelle Gewalt gegen diese ausgeübt haben.

Die Frau erlitt dabei verschiedene Schürfwunden, Schwellungen, Hämatome, Rippenprellungen und den Bruch einer Rippe, der drei Monate später einen stationären operativen Eingriff erforderte. Auch der Angeklagte erlitt bei der gegenseitigen Attacke kleinere blutige Wunden.

Öffentliche Hauptverhandlung ohne Öffentlichkeit

Während der Vernehmung der Ehefrau des Angeklagten, die als Nebenklägerin auftritt und durch Rechtsanwältin Thaden-Farhat vertreten wird, mussten die Zuhörer und die anwesenden Pressevertreter den Gerichtssaal verlassen und über zwei Stunden lang auf dem Gerichtsflur ausharren.

Begründet wurde der Ausschluss der Öffentlichkeit (trotz der öffentlichen Hauptverhandlung) mit dem Persönlichkeitsschutz der Ehefrau des Angeklagten bei ihrer Schilderung der Details des erlebten Übergriffs einschließlich der angeklagten erlittenen sexuellen Handlungen, die gegen ihren Willen erfolgt sein sollen.

Weitere Zeugen schilderten dann vor den Richtern des Schöffengerichtes, was sie im Zusammenhang mit den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft bei dem Ehepaar erlebten. Bei dem Angeklagten und seiner Frau soll es auch seit längerem unterschiedliche Auffassungen über die „Intensität“ des sexuellen Zusammenlebens gegeben haben.

Nachdem Strafverteidiger Sentner darauf hingewiesen hatte, dass die am heutigen Tage verlesenen Arztberichte über die Verletzungen der Ehefrau die erhobenen Anklagevorwürfe gegen seinen Mandanten in einigen entscheidenden Punkten nicht bestätigen, entschieden die Richter des Schöffengerichtes, bei dem Fortsetzungstermin am Freitag, 13. Dezember 2024, eine weitere Beamtin der Polizei sowie zwei weitere Ärzte als Zeugen dazu zu befragen.  

Mit einem Urteil wird dann am 13. Dezember 2024 gerechnet.