Sprockhövel – Wir berichteten gestern darüber, dass beim Discounter Aldi auf der Bahnhofstraße in Niedersprockhövel Hinweiszettel ausliegen, die eine kamerabasierte Parkraumbewirtschaftung auf dem Aldi-Parkplatz ankündigen. Bei Überschreitung der zulässigen Höchstparkdauer droht den „Parksündern“ eine Vertragsstrafe.
Zulässige Parkdauer beträgt 90 Minuten
Die Pressestelle der ALDI Nord Deutschland Stiftung & Co. KG hat auf die schriftliche Anfrage unserer Redaktion heute reagiert und mitgeteilt, dass die Parkraumüberwachung in der ALDI-Filiale in Sprockhövel auf der Bahnhofstraße in dieser Woche installiert wird. Im Anschluss erfolgt dann die Inbetriebnahme. Die zulässige Parkdauer für die Kundinnen und Kunden beträgt 90 Minuten.
ALDI Nord ist es wichtig, seinen Kundinnen und Kunden während der gesamten Öffnungszeit einen schnellen und bequemen Einkauf sowie ausreichend Parkraum zu bieten. Schon seit langer Zeit wird auf den ALDI-Parkplätzen eine für den Einkauf großzügig bemessene Zeitspanne angegeben, verbunden mit dem Hinweis, dass die Kundinnen und Kunden bisher eine Parkscheibe auslegen müssen. Vor allem an Standorten, wo viele Fremdparker die ALDI-Parkplätze nutzen, hat sich ALDI Nord für verschiedene Systeme zur Überwachung der Parkdauer entschieden.
Die Parkraumüberwachung soll ein Service für die ALDI Kundschaft sein, damit Fremdparkende verhindert werden können. Die Strafhöhe, die bei Überschreiten der Parkzeit entsteht, ist an den jeweiligen Standorten gut sichtbar ausgeschildert. ALDI Nord verdient kein Geld mit der Überwachung und ist nicht prozentual an den erhobenen Vertragsstrafen beteiligt. Zudem ist ALDI Nord nicht die verantwortliche Stelle im datenschutzrechtlichen Sinne bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten. Dies läuft alles über einen externen Dienstleister.
Verschiedene Systeme zur Parkraumüberwachung
Vereinzelt wird von den ALDI-Dienstleistern ein System genutzt, bei dem bei der Einfahrt auf den Parkplatz eine Kamera ausschließlich das Kfz-Kennzeichen erfasst. Beim Verlassen des Parkplatzes prüft eine weitere Kamera das Kennzeichen und die dazugehörige Parkdauer. Ist die maximal zulässige Parkdauer überschritten, ermittelt der Dienstleister den Halter und stellt eine Vertragsstrafe zu. Alle datenschutzrechtlichen Vorgaben werden hierbei natürlich eingehalten.
ALDI ist es wichtig, den Kundinnen und Kunden während der gesamten Öffnungszeit einen schnellen und bequemen Einkauf sowie ausreichend Parkraum zu bieten.
Vertragsstrafe beträgt 24,90 Euro
Wird die Höchstparkzeit von 90 Minuten überschritten, wird „fairparken“ ,der von Aldi Nord beauftragte Dienstleister, anhand des KFZ-Kennzeichens den Halter ermitteln und diesem eine Vertragsstrafe von 24,90 Euro auferlegen, teilte uns das Unternehmen fairparken auf telefonische Nachfrage mit.
Sollte das Einkaufen länger als die zulässige Höchstparkdauer (von 90 Minuten) gedauert haben, werden wir die Vertragsstrafe dann erlassen, wenn uns der Aldi-Kassenzettel zugesandt wird und wir den geschilderten Sachverhalt darauf erkennen können, ergänzte ein Mitarbeiter der Firma fairparken beim Telefongespräch am gestrigen Dienstag.
Laut fairparken soll die Parkraumbewirtschaftung auch außerhalb der Aldi-Geschäftszeiten erfolgen, d.h. die Höchstparkdauer von 90 Minuten gilt auch abends, nachts und an Feiertagen.
Von den 90min wusste die eigene Mitarbeiterin (Kassiererin) vor Ort heute um 15:45 Uhr nichts.