ZWEITER ANLAUF FÜR ORDNUNGSBEHÖRDLICHE VERORDNUNG

Das Rathaus Sprockhövel (Foto: Höffken)

Sprockhövel – Am kommenden Donnerstag (28. April 2022) berät der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und öffentliche Sicherheit und Ordnung u.a. über die von der Verwaltung überarbeitete neue „Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Sprockhövel“. Der Rat der Stadt soll dann abschließend darüber am 19. Mai 2022 beschließen. Per Live-Stream wird diese Ausschuss-Sitzung nicht mehr übertragen, sie ist aber öffentlich.

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In der Ausschuss-Sitzung am 10. Februar 2022 wurde die Beschlussfassung der damals vorgelegten überarbeiteten Verordnung vertagt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Vorgaben des Verunreinigungsverbotes sowie den vorgeschlagenen Verwarngeldkatalog bis zum 28. April 2022 zu überarbeiten. Dieses ist inzwischen erfolgt und über die Änderungen werden die Ausschussmitglieder am kommenden Donnerstag (28. April 2022) erneut beraten.

Alle bisherigen und auch die neuen Vorgaben der Verordnung beziehen sich immer nur auf die öffentlichen Verkehrsflächen. Dazu gehören insbesondere Straßen, Fahrbahnen, Wege, Gehwege, Radwege, Bürgersteige, Plätze, Seiten-, Rand- und Sicherheitsstreifen, Böschungen, Rinnen u.s.w.

Einige der Regelungen in Kurzform mit dem vorgesehenen Verwarngeld:

  • Auf Verkehrsflächen oder in Anlagen die Notdurft verrichten (§ 2.2.2) = 35 €
  • Verweilen zum Zwecke des Abhaltens von Trinkgelagen (§ 2.2.1) = 35 €
  • Aggressives Betteln o.ä. (§3.2.9) = 20 €
  • Parken oder Abstellen von Fahrzeugen auf Baumscheiben, Baumbeeten oder Ähnlichem (§ 3.5) = 10 – 50 €
  • Wegwerfen und Zurücklassen von Zigaretten, Kaugummis o.ä. (§ 6.1.1) = 35
  • KFZ auf öffentlichen Verkehrsflächen reparieren oder abspritzen (§ 6.1.3) = 55 €
  • Vornahme von Ölwechseln usw. (§ 6.1.4) = 55 € bzw. Erlass Bußgeld
  • Das Abstellen von Altkleidern, Glas usw. neben Recyclingcontainern (§7.4) = 25-250 €
  • Rauchen auf Kinderspielplätzen (§ 9.4.1) = 30 €
  • Ball spielen auf Kinderspielplätzen (§ 9.4.3) = 30 €
  • Tiere mitführen auf Kinderspielplätzen (Ausn. Blindenhunde) (§ 9.4.6) = 30 €
  • Fehlende sichtbare Hausnummer (§ 11, 1) = 30 €
  • Schadnager, insbesondere Ratten, auf Grundstücken (§14, 1-5) = 25 bis 100 €

Benutzung der Spielplätze bis 22 Uhr

Im letzten Jahr gab es zahlreiche Beschwerden über die übermäßig laute Nutzung von Kinderspielplätzen durch Kinder nach 22 Uhr, so dass die im Umfeld wohnenden Anwohner in der gesetzlich verankerten Nachtruhe (ab 22 Uhr –6.00 Uhr) gestört wurden. Die bisherige Ordnungsbehördliche Verordnung erlaubte den Spielplatzaufenthalt tagsüber bis zum Einbruch der Dunkelheit. „Um dieses Problem zu lösen, wurde in Zusammenarbeit mit der Spielplatzkommission im Juni letzten Jahres beschlossen, die Nutzung auf 22 Uhr zu begrenzen“, teilte die Verwaltung in der Vorlage mit.

Der Verwarngeldkatalog ist erstellt worden, um einheitliche und nachvollziehbare Verwarngelder erheben zu können, wobei die Höhe des zu zahlenden Betrages je nach Einzelfall beurteilt und festgesetzt wird, schreibt die Verwaltung in ihrer Vorlage.

Schwerpunktkontrollen

Der Fachbereich Sicherheit/Ordnung der Stadt Sprockhövel hat ruhrkanalNEWS gegenüber angekündigt, zur Durchsetzung der einzelnen Vorgaben tageweise Schwerpunktkontrollen durchzuführen.

Insbesondere die wilden Müllkippen am Rande der Wald- und Grünflächen sind ein Ärgernis und verursachen der Allgemeinheit erhebliche Kosten, weil sich manche „Zeitgenossen“ einfach nicht an die üblichen „Spielregeln“ halten.