WINTERDIENST UND STRASSENREINIGUNG

Aus den Straßenreinigungssatzungen der Städte sind die Vorgaben des Winterdienstes zu ersehen. (Archiv-Foto: Höffken)

Sprockhövel – Besonders in der jetzigen Jahreszeit kommt es immer mal wieder zu Verunreinigungen der Gehwege durch Bewuchs und Laub. „Nach der Straßenreinigungssatzung der Stadt Sprockhövel besteht hierfür auch eine Reinigungspflicht der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer. Insbesondere Laub muss hierbei umgehend beseitigt werden, wenn es beispielsweise wegen Nässe zur Rutschgefahr führen kann“, teilt die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung mit.

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Die Stadt Sprockhövel möchte wie jedes Jahr wieder einige Informationen zum Winterdienst in Sprockhövel geben, da ohne die Mithilfe aller Bürgerinnen und Bürger ein ordnungsgemäßer Winterdienst nicht durchführbar ist.

Auf ihrer Homepage hat die Stadtverwaltung Rechte, Pflichten und Zuständigkeiten beim Winterdienst zusammengefasst. Beantwortet werden Fragen wie: Für wen besteht die Räum- und Streupflicht? Welche Aufgaben und Arbeiten übernimmt die Stadt Sprockhövel? Und: Was muss ich machen, wenn ich für die Winterwartung von Gehwegen zuständig bin?

Die Stadtverwaltung rät Bürgerinnen und Bürgern dazu, sich frühzeitig über Rechte und Pflichten beim Winterdienst zu informieren und gemeinsam mit der Stadt für sichere Straßen und Wege zu sorgen.