WAHLBENACHRICHTIGUNG NICHT BEKOMMEN? EINSICHT INS VERZEICHNIS

Das Rathaus Sprockhövel (Foto: Höffken)

Sprockhövel- Die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl im Mai ist inzwischen fast abgeschlossen. Personen, die keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten sich ab Montag (25. April 2022) beim Wahlbüro unter der Telefonnummer 02339/917-255 erkundigen, ob sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sind und in welchem Wahllokal sie wählen können. Personen, die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, müssen beim Wahlbüro im Rathaus in Zimmer 1.25 Einspruch einlegen, wenn sie nicht Gefahr laufen wollen, das Wahlrecht nicht ausüben zu können. Das ist ausschließlich von Montag, den 25. April 2022 bis Freitag, den 29. April 2022 möglich.

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Bereits rund 2.470 Wahlberechtigte haben von der Briefwahl Gebrauch gemacht. Die Anträge auf das Briefwahlverfahren mit Wahlschein können online über die Website der Stadt Sprockhövel gestellt werden. Sie sind jedoch auch schriftlich oder per E-Mail und durch persönliche Vorsprache im Briefwahlbüro im Bürgerhaus Nord, Hauptstr. 6 möglich. Dort kann die Briefwahl direkt ausgeführt werden.

Bei schriftlicher Antragstellung und der Rücksendung der hellroten Wahlbriefe besteht die dringende Bitte, einen ausreichend großen Zeitpuffer für die postalische Zustellung zu beachten.