WAFFENVERBOT UND KEINE GLASFLASCHEN IN DER INNENSTADT?

Verbotszone in der Altstadt (Foto: Holger Grosz)

Hattingen- Zur Zeit sorgen Schilder rund um die Hattinger Altstadt für Gespräche und Fragen. Über Nacht waren sie da, die großflächigen Plakate, auf denen das Mitführen von Waffen und Glasbehältnissen in der Innenstadt und am Bunker verboten wird. Wer sie aufgehängt hat, geht aus den auffälligen Aushängen nicht hervor.

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Die Pressestelle der Stadt Hattingen muss kurz nachfragen und kann dann aufklären. „Die Plakate sind Teil eines geforderten Sicherheitskonzeptes für das Altstadtfest 2025“, erklärt Jessica Krystek. Sie sind demnach mit der Polizei abgesprochen und wurden von Hattingen Marketing angebracht. Die provisorische Befestigung der Schilder mit Kabelbindern ergibt nun Sinn, denn nach dem Altstadtfest werden sie wieder abgehängt. Die Stadt und auch der Veranstalter „Hattingen Marketing“ versprechen sich durch die temporäre Einrichtung der Verbotszone mehr Kontrollmöglichkeiten. Eine flächendeckende Kontrolle aller Besucherinnen und Besucher ist demnach aber nicht vorgesehen, da die Altstadt rundum offen sei.

Das Ordnungsamt wird nach Angaben der Stadt stichpunktartig das Glasflaschenverbot kontrollieren, die Polizei sei demnach für das Waffenverbot zuständig. Wer eine entsprechende Ordnungswidrigkeit begeht, muss mit einer Geldbuße von bis zu zehntausend Euro rechnen. Außerdem berechtigt das Verbot die Polizei, illegal mitgeführte Waffen und Messer einzuziehen. Inwieweit Menschen, die beispielsweise ein legales Taschenmesser mit sich führen, tatsächlich eine Ordnungswidrigkeit begehen, konnte die RuhrkanalNEWS-Redaktion kurzfristig nicht herausfinden. Die Einrichtung von Waffenverbotszonen geht in NRW auf einen entsprechenden Erlass des Innenministeriums zurück. Nach welchen Kriterien sie ggf. kurzfristig verordnet werden können, geht daraus für juristische Laien nicht eindeutig hervor. Unabhängig von juristischen Rahmenbedingungen können alle Besucherinnen und Besucher natürlich auch freiwillig ihre Taschenmesser zuhause lassen, für richtige Waffen gilt das sowieso.

2 Kommentare zu "WAFFENVERBOT UND KEINE GLASFLASCHEN IN DER INNENSTADT?"

  1. Alexandra Schrage | 30. Mai 2025 um 21:03 |

    Das bedeute ja dann, wenn man bei Kaufland normal einkauf und auch Glasflache dabei ist, und man dann die Heggerstr raugeht um nachhause zu kommen eine Ordnungswidrigkeit begeht.

  2. Robin Hood | 1. Juni 2025 um 22:30 |

    Ach Alexandra…..

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