UNTERNEHMER BRINGEN WISSEN BEI GERICHT EIN

SIHK zu Hagen (Foto: Strohdiek)

Ennepe-Ruhr-Kreis/Hagen- Regelmäßig schlägt die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen (SIHK) Geschäftsleute für die Tätigkeit als Handelsrichterin und Handelsrichter am Landgericht Hagen vor. „Wer unternehmerisches Know-how praktisch einbringen und etwas Gerichtsluft schnuppern möchte, kann diese ehrenamtliche Tätigkeit für sich in Betracht ziehen“, erklärt Burkhard Blesel, Vorsitzender des SIHK-Handelsausschusses und ergänzt: „Ich selber bin bereits seit über 20 Jahren Handelsrichter und empfinde die Tätigkeit als große Bereicherung. Einerseits kann ich meinen Sachverstand einfließen lassen, lerne aber auch viel für das eigene Business.“

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Jeweils zwei Handelsrichterinnen oder -richter unterstützen die vorsitzenden Berufsrichter bei der Kammer für Handelssachen am Landgericht Hagen bei der Entscheidungsfindung. Die Kammer ist zuständig für Rechtsstreitigkeiten zwischen Unternehmen, zum Beispiel bei unlauterem Wettbewerb. Voraussetzung für die Aufnahme des Ehrenamtes ist eine kaufmännische Tätigkeit, das heißt Handelsrichterinnen oder -richter sind Kaufleute, Vorstandsmitglieder oder innerhalb der Geschäftsführung einer Kapitalgesellschaft tätig. Sie werden dann für eine Dauer von fünf Jahren berufen.

Weitere Informationen zu der Tätigkeit als Handelsrichterin oder Handelsrichter erteilt bei der SIHK zu Hagen Stephanie Erben unter Telefon 02331 390-277.