Hattingen- Hattingen soll im nächsten Jahr einen aktuellen Mitspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen bekommen. Der neue Mietspiegel soll den bisherigen vom 1. Juni 2019 ersetzen.
Der Vorteil eines Mietspiegels liegt darin, dass er auf einer breiten Informationsbasis das örtliche Mietpreisniveau abbildet. Der Mietspiegel erhöht die Transparenz des Mietwohnungsmarktes und leistet einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung von Konflikten zwischen den Vertragspartnern. Er erleichtert und versachlicht die eigenverantwortliche Mietpreisbildung. Darüber hinaus kann der Mietspiegel als Begründungsmittel für Mieterhöhungen dienen. Ebenso kann er verwendet werden, um unberechtigte Mieterhöhungsverlangen abzuwehren. Auch für Wertermittlungssachverständige ist der Mietspiegel zur Erstellung von Gutachten von Bedeutung.
Die drei Herausgeber des Hattinger Mietspiegels, der Mieterverein Bochum, Hattingen und Umgegend e.V., der Haus-, Grund- und Wohnungseigentümerverein Hattingen e.V. und die Stadt Hattingen, Fachbereich Soziales und Wohnen haben sich darauf verständigt, durch eine aktuelle Erhebung Daten für die Erstellung des neuen Mietspiegels 2021 zu ermitteln. Als Grundlage dienen hierbei gesammelte Informationen aus einer Befragung von Vermietern frei finanzierter Wohnungsbestände in Hattingen.
Der neue Mietspiegel soll dem aktuellen Mietpreisgefüge und den Ansprüchen eines qualifizierten Mietspiegels entsprechen. Hierfür ist eine repräsentative Datenerhebung notwendig.
Die örtlichen Wohnungsgesellschaften und die organisierten privaten Vermieter werden von der Stadtverwaltung direkt eingeladen, an der Befragung teilzunehmen. Darüber hinaus ist auch eine Beteiligung der nicht organisierten privaten Vermieter gefragt. Hierfür liegen die Fragebögen im Rathaus und im Fachbereich Soziales und Wohnen, Hüttenstr. 43 aus. Pro Wohnung ist jeweils ein Fragebogen auszufüllen. Internetbenutzer haben die Möglichkeit, den Fragebogen hier herunterzuladen, auszufüllen und anschließend per E-Mail an die Stadt Hattingen zu senden. Die Befragung erfolgt anonym.
Aufgrund der Corona-Pandemie sind die Dienststellen der Stadtverwaltung aktuell nur eingeschränkt zugänglich. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können die Fragebögen auf Wunsch auch auf dem Postweg erhalten. Kontakt: (02324) 204 5514.
Die Herausgeber des Mietspiegels appellieren an die Hattinger Vermieter und Wohnungsgesellschaften, sich an der schriftlichen Befragung anhand eines dreiseitigen Fragebogens zu beteiligen. Der Zeitaufwand für das Ausfüllen ist überschaubar und dürfte nicht mehr als fünf bis zehn Minuten betragen. Wichtig für die Aussagekraft und Geltung des Mietspiegels vor Gerichten ist, dass für die unterschiedlichen Wohnungstypen statistisch ausreichend Material von Einzeldaten aus der Befragung gewonnen wird.
Abgefragt werden bei der Datenerhebung insbesondere Informationen über Baualter, Wohnfläche, Lage, Ausstattung, energetische Ausstattung und Mietpreis. Öffentlich geförderte Wohnungen, untervermieteter oder möblierter Wohnraum sowie Wohnungen, deren Miete seit mehr als sechs Jahren unverändert ist, dürfen nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht in die Datenerhebung einfließen.
Die Fragebogenaktion ist bereits in den letzten Tagen gestartet. Die Fragebögen können bis zum 15. Januar 2021 bei der Stadt, Fachbereich Soziales und Wohnen oder beim Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein, Geschäftsstelle Wülfingstr. 3, abgegeben werden.