STIFTUNG ANERKENNUNG: SPÄTESTENS BIS 30. JUNI ANTRAG STELLEN

Die Stiftung Anerkennung kann Entschädigungen zahlen (Screenshot: RuhrkanalNEWS)

Ennepe-Ruhr-Kreis- In Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Psychiatrie kam es in der Vergangenheit zu Gewalt und Zwangsmaßnahmen. Viele Menschen, die als Kinder oder Jugendliche dort untergebracht waren, leiden heute noch an den Folgen. Die Stiftung Anerkennung und Hilfe bietet Betroffenen Geldleistungen. Bis zum 30. Juni 2021 können sich Geschädigte aus dem Ennepe-Ruhr-Kreis dazu an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe wenden.

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„Damals haben viele Heimbewohner fürchterliches Leid erfahren. Dies wirkt oft ein Leben lang nach und hat etwa Traumatisierungen, Depressionen oder Schlafstörungen zur Folge. Dazu kommen finanzielle Einbußen, weil viele sozialversicherungspflichtig in den Einrichtungen gearbeitet haben, ohne dass dafür in die Rentenkasse eingezahlt wurde“, so Landrat Olaf Schade (SPD).

Für ihn sind die Stiftungsleistungen ein Zeichen der Anerkennung dieses Leids. Daher hofft er, dass sich möglichst viele Betroffene aus dem Ennepe-Ruhr-Kreis bis Ende Juni bei der Stiftung melden.

Anspruch auf Leistungen haben diejenigen, die zwischen 1949 und 1975 in der Bundesrepublik oder von 1949 bis 1990 in der DDR zeitweise in einer stationären Einrichtung gelebt haben. Die finanzielle Unterstützung umfasst eine Pauschale von 9.000 Euro und eine Rentenersatzleistung von bis zu 5.000 Euro.

Ansprechpartner ist Tim Andreas-Werner (Tel.: 0251/591 4290, E-Mail.) von der Anlauf- und Beratungsstelle des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe.

Die Stiftung Anerkennung und Hilfe

Die Stiftung Anerkennung und Hilfe ist am 1. Januar 2017 von Bund, Ländern, Kirchen und kirchlichen Wohlfahrtsverbänden errichtet worden. Neben der finanziellen Hilfe bietet die Stiftung folgende Anerkennungsleistungen: Öffentliche Anerkennung des erfahrenen Leids und Unrechts, Anerkennung durch wissenschaftliche Aufarbeitung der Leids- und Unrechtserfahrungen und individuelle Anerkennung durch ein persönliches Gespräch in den Anlauf- und Beratungsstellen.

Für allgemeine Fragen zum Anmeldeverfahren können Geschädigte die Stiftung kontaktieren. E-Mail, Telefon: 0800/221 2218