Ennepe-Ruhr-Kreis- Die bevorstehenden Änderungen in der Coronaschutzverordnung in Nordrhein-Westfalen werden für weitere finanzielle Einbußen bei den Unternehmen aus dem Gastgewerbe sorgen. Gerade spontane Besuche in Cafés, Imbissen und Schnellrestaurants werden aufgrund der Testpflicht erschwert. Dennoch sieht die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen (SIHK) es positiv, dass es voraussichtlich keinen vollständigen Lockdown in NRW geben wird.
Wichtig sei es nun, die bereits geboosterten potenziellen Gäste von der Testpflicht auszunehmen, dies seien immerhin bereits rund 45 Prozent in NRW. Des Weiteren solle die reine Abholung von Speisen und Getränken weiterhin ohne Einschränkungen möglich sein, so die Kammer. Die SIHK appelliert außerdem an die Landesregierung die neuen Regelungen möglichst frühzeitig zu veröffentlichen und den Unternehmern genügend Vorlauf zu geben, sich auf diese einzustellen.
Neben der Information der Gäste über naheliegende Teststationen kann das auch das Wiederaufleben von Lieferservices über lokale Plattformen bedeuten, die während der vergangenen Lockdowns entstanden sind. Natürlich sind weiterhin wirtschaftliche Hilfen notwendig. Daher begrüßt die SIHK die Verlängerung der Überbrückungshilfen bis zum 31. März 2022.