PROZESSAUFTAKT – WER ZÜNDETE DEN LANDGASTHOF „IM HOLLAND“ AN?

Landgasthof Im Holland: Der Großbrand war ein herausragender Feuerwehr-Einsatz im Jahre 2022. (Foto: Privat)

Essen/Sprockhövel – Am Dienstag, 18. Oktober 2022, also vor gut 2 1/2 Jahren, wurde kurz nach 5 Uhr Stadtalarm für die Feuerwehr Sprockhövel ausgelöst. Der Dachstuhl des Landgasthofes „Im Holland“ stand im Vollbrand. Am heutigen Freitag (11. April 2025) begann vor der VII. Großen Strafkammer des Landgerichtes in Essen der Prozess gegen den 47-jährigen Geschäftsführer des früheren Gastronomiebetriebes in Sprockhövel, der, wie sein Anwalt gegenüber ruhrkanalNEWS erklärte, die gegen ihn erhobenen Vorwürfe vollumfänglich bestreitet.

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Die Staatsanwaltschaft Essen hatte im September 2023 Anklage wegen des Verdachtes auf vorsätzlich besonders schwere Brandstiftung und versuchten Versicherungsbetrug beim Landgericht Essen erhoben. Heute begann der Prozess, acht Fortsetzungstermine sind eingeplant.

Der Angeklagte war Geschäftsführer des Gastronomiebetriebs „Im Holland“. Der Betrieb befand sich im Erdgeschoss eines Gebäudes, welches der Angeklagte und seine Eltern jeweils in einer Wohnung im Obergeschoss bewohnten.

Landgasthof „Im Holland“: Seit über zwei Jahren steht die Brandruine dort unverändert. (Foto: Höffken)
Landgasthof „Im Holland“: Die Natur „erobert“ die Brandruine langsam aber stetig zurück. (Foto: Höffken)

Infolge der Corona-Pandemie, so die Staatsanwaltschaft, musste der Gastronomiebetrieb erhebliche Umsatzeinbußen hinnehmen. Zur Abwendung der finanziellen Notlage entschloss sich der Angeklagte, dass Gebäude des Gastronomiebetriebs in Brand zu setzen, um in der Folge die bestehenden Versicherungen (Hausrat-, Gewerbeausfall- und Gewerbeneueinrichtungsversicherung) in Anspruch zu nehmen.

Auch für das THW Hattingen gab es Alarm am Landgasthof Im Holland. (Archiv-Foto: Höffken)
Die Polizei setzte Drohnen ein, genauso wie die externen Brandsachverständigen. (Archiv-Foto: Höffken)

In Umsetzung dieses Tatplanes setzte laut Staatsanwaltschaft der Angeklagte am 18. Oktober 2022 zwischen 3:50 Uhr und 5:00 Uhr das Gebäude in Brand. Hierzu verteilte er demnach u.a. im gesamten Gebäude Lunten aus Tischdecken und anderen Stoffen, die er mit Dieselkraftstoff getränkt haben soll. Anschließend soll er Teelichter angezündet haben, die später die Lunten in Brand setzten. Der Angeklagte entfernte sich laut Staatsanwaltschaft dann vom Tatort. Durch den Brand wurde das Gebäude zerstört.

Brand im Landgasthof „Im Holland“: Rechtsanwalt Kürschner mit seinem Mandanten im Landgericht Essen. (Foto: Höffken)
Brand im Landgasthof „Im Holland“: Die Richterinnen und Richter der VII. Großen Strafkammer des LG Essen mit der Vorsitzenden Richterin Dr. Maiberg. (Foto: Höffken)

Am 1. Dezember 2022 gab der Angeklagte laut Anklage gegenüber der Versicherung wahrheitswidrig einen Versicherungsfall an, in dem er den entsprechenden Fragebogen ausfüllte und an die Versicherung sandte. Dabei strebte er Auszahlungen von mehreren Hunderttausend Euro aus den Versicherungen an, die jedoch nicht erfolgten, da die Versicherung den Schaden als Verdachtsfall einstufte.

Angeklagter macht von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch

Direkt nach Verleseung der Anklagevorwürfe durch Staatsanwältin Hess erklärte Rechtsanwalt Kürschner im Namen seines Mandanten, dass dieser weder zu seinem Lebenslauf noch zur Sache Angaben machen werde.

Die Vorsitzende Richterin informierte dann darüber, dass auch noch weitere Zeugen nachgeladen wurden. Strafverteidiger Kürschner wies daraufhin, dass das Navigationsgerät des Pkw seines Mandanten noch ausgelesen werden könne, da dadurch der Aufenthaltsort seines Mandanten in der Tatnacht rekonstruiert werden solle.

Gegenüber unserem Gerichtsreporter wies der Strafverteidiger darauf hin, dass sich sein Mandant in der Tatnacht in der Nachbarstadt Herdecke und nicht im Bereich des abgebrannten Landgasthofes „Im Holland“ aufgehalten habe. Im Übrigen bestreite sein Mandant die gegen ihn erhobenen Vorwürfe.

Die ehemalige Lebenspartnerin des Angeklagten bestätigte dann vor den Richtern der Strafkammer, dass der Angeklagte in der Nacht vor dem Brand bei ihr in Herdecke übernachtet und die Wohnung auch nicht verlassen habe.

Die Eltern des Angeklagten wie auch ein Bruder machten von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch, ein Recht, das nahen Angehörigen zusteht.

Nach der Alibi-Aussage der Ex-Lebensgefährtin für den Angeklagten stellte Rechtsanwalt Kürschner sofort den Antrag, die Akten zu schließen und das Strafverfahren noch am selben Tag einzustellen. Diesem Antrag folgten jedoch Staatsanwaltschaft und Richter nicht. Am kommenden Dienstag (15. April 2025) geht der Prozess mit der Anhörung von Zeugen weiter. Mit einem Urteil wird Mitte Mai gerechnet.

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