POLIZEI-EN: INFORMATION ZU „CORONA-SPAZIERGÄNGEN“

Die für Hattingen und Sprockhövel zuständige Polizeiwache in Hattingen. (Foto: Höffken)

Hattingen – Die aktuelle politische Entwicklung hat auch in den Städten des Ennepe-Ruhr-Kreises dazu geführt, dass es in den vergangenen Wochen vermehrt zu sogenannten „Spaziergängen“ kam, die friedlich und überwiegend störungsfrei verlaufen sind. Die Menschen möchten durch eine Art Schweigemarsch Ihre kritische Meinung zu den aktuellen politischen Maßnahmen im Hinblick auf die Corona-Pandemie kundtun.

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Da die mittlerweile bundesweit durchgeführten Spaziergänge selbst bei unauffälligem Verhalten der Teilnehmer/-innen in der Öffentlichkeit deutlich wahrgenommen werden, sind sie faktisch als Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung nicht mehr zu übersehen und als Versammlung zu werten, teilt die Kreispolizeibehörde mit.

Geplante Versammlungen, so die Polizei, sind 48 Stunden vor Beginn bei der Versammlungsbehörde anzuzeigen, um im Vorfeld mit den Verantwortlichen im Rahmen von Kooperationsgesprächen Konzepte für einen reibungslosen Ablauf der Versammlungen zu erarbeiten.

Die Nichtanmeldung einer geplanten Versammlung stellt einen Straftatbestand nach dem Versammlungsgesetz dar, so die Polizei. Das Recht auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit sind hohe Rechtsgüter unserer Verfassung und Demokratie. Das Ziel der Polizei ist dieses Demonstrationsrecht der Teilnehmenden zu schützen und für einen friedlichen Verlauf zu sorgen. Eine Anmeldung ist grundsätzlich kostenfrei. Das Formular und weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Polizei.

Die Polizei des Ennepe-Ruhr-Kreises wünscht sich, dass die zukünftig geplanten Versammlungslagen rechtzeitig angemeldet werden und auch weiterhin einen friedlichen Verlauf nehmen.

[In eigener Sache: In einer früheren Version des Berichts hatten wir eine missverständliche Formulierung zur Anmeldung von Versammlungen. Wir haben sie geändert]

2 Kommentare zu "POLIZEI-EN: INFORMATION ZU „CORONA-SPAZIERGÄNGEN“"

  1. Roland Groepler | 28. Dezember 2021 um 14:32 |

    Was für ein Wiederspruch; “Eine Anmeldung … kann FORMLOS eingereicht werden. Das FORMULAR … finden Sie auf der…“

  2. Barteczko/Strohdiek | 28. Dezember 2021 um 17:36 |

    Kann formlos eingereicht werden, muss aber nicht (fs)

Kommentare sind deaktiviert.