Hattingen – Ein 22-jähriger Syrer hatte sich heute (20. November 2024) vor dem Schöffengericht in einer öffentlichen Hauptverhandlung zu verantworten. Er war angeklagt, eine sexuelle Handlung gegen den erklärten Willen einer jungen Frau begangen zu haben.
Für die junge Frau, 17 Jahre alt, muss es ein Albtraum gewesen sein, was sie Mitte Mai dieses Jahres in Elfringhausen erlebte. „Ich war in Elfringhausen sportlich unterwegs, hatte Kopfhörer auf, als sich mir ein Kleintransporter näherte. Der Wagen hielt und der Fahrer fragte mich, wo er hier auf dem abseitigen Weg wenden könnte.
Ich zeigte auf eine etwas weiter befindliche Stelle, dann kam der Fahrer aber auf mich zu und fragte, ob er mich küssen könnte, nur einen Kuss und nichts Sexuelles“, schilderte die junge Frau ihre Erlebnisse mit dem Angeklagten. „Ich verneinte sein Ansinnen, dann hielt er mich mit seinen Händen an meinen Schultern fest und küsste mich auf den Mund. Obwohl ich die Lippen zusammenkniff, drang er mit seiner Zunge in meinen Mund ein.
Ich war vollkommen überrumpelt, brach in Tränen aus und musste mich hinhocken. Der 22-Jährige entschuldigte sich dann bei mir und küsste noch meine Beine, fragte dann, ob er mir Wasser bringen sollte“, so die junge Frau, die bei der Schilderung der Erlebnisse im Gerichtssaal noch in Tränen ausbrach.
Angeklagter glaubte, er sei bei Frauen begehrt
Der Angeklagte schilderte zu Beginn der Hauptverhandlung, dass er schon seit seiner Schulzeit sehr begehrt bei Frauen sei und dass diese ihn – nach seiner Ansicht – toll finden würden. Daher war er am Tattag erstaunt, dass die 17-Jährige, die er als wesentlich älter wirkend eingeschätzt hatte, sein Ansinnen, sie zu küssen, ablehnte. „NEIN heißt NEIN“ schien ihm nicht geläufig.
Die 17-Jährige hatte nach der Tat die Polizei informiert, die den Angeklagten ermittelten und festnahmen. Nach einem Tag Untersuchungshaft kam dieser gegen Meldeauflagen frei.
Im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleiches legten Rechtsanwalt Steffen als Strafverteidiger des Angeklagten und Rechtsanwältin Althäuser, die die junge Frau als Vertreterin der Nebenklage vertrat, dem Gericht eine entsprechende Vereinbarung vor, die beinhaltete, dass der Angeklagte bereits einen vierstelligen Betrag an die junge Frau gezahlt hatte.
Staatsanwalt plädierte auf Freiheitsstrafe ohne Bewährung
Für die sexuelle Nötigung mit Gewalt plädierte Staatsanwalt Valder dann an das Gericht, unter Berücksichtigung aller für und gegen den 22-jährigen Angeklagten aus Syrien sprechenden Fakten, diesen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten zu verurteilen und diese Strafe nicht zur Bewährung auszusetzen.
Rechtsanwältin Althäuser sah am Ende der Beweisaufnahme die Anklagevorwürfe ebenfalls bestätigt, wies auf die psychischen Folgen des Übergriffs der mehrmaligen Kussversuche gegen den Willen ihrer Mandantin für diese hin und plädierte dafür, dem aus Syrien stammenden Angeklagten doch die Werte und Gesetze des Landes, im dem er sich befindet, unmissverständlich verdeutlichen zu lassen.
Strafverteidiger: Plädoyer auf milde Bewährungsstrafe
Rechtsanwalt Steffen bewertete die Aussagen der jungen Frau als reale Schilderungen ohne weitere Belastungstendenzen gegen seinen Mandanten, der sich seit 2018 in Deutschland befindet, bisher nicht vorbestraft ist, einer Arbeit nachgeht und familiär eingebunden sei.
„Es gab mehrere Kussversuche, mein Mandant hat vielleicht nicht mitbekommen, dass es ein NEIN gab“, so der Strafverteidiger. Unter Aufzählung höchstrichterlicher Entscheidungen kam er zu dem Ergebnis, dass es eine sexuelle Nötigung gab, die Gewalt dabei sich allerdings durch das Festhalten im unteren Bereich des Gesetzes einzuordnen sei. Mein Mandant hat sich sofort nach dem Kuss und intensiv bei der jungen Frau entschuldigt und der von ihm gezahlte vierstellige Betrag im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleiches sei auch zu würdigen. Er plädierte an die Richter, mit ihrem Strafmaß deutlich unter einem Jahr zu bleiben und die Strafe zur Bewährung auszusetzen.
Nach Beratung verkündete dann der Vorsitzende Richter Kimmeskamp das Urteil des Hattinger Schöffengerichtes: Wegen sexueller Nötigung wurde der 22-Jährige zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Die Strafe wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, in der sich der Verurteilte straffrei führen muss. Weiterhin muss dieser die Kosten des Verfahrens und die der Nebenklage tragen.
Auch die Richter sahen einen minderschweren Fall der sexuellen Nötigung mit Gewalt, berücksichtigten auch den gezahlten Täter-Opfer-Ausgleich. Strafschärfend aber auch die Folgen, unter denen die junge Frau immer noch leidet wie Schlafstörungen und Angstzustände.
Gegen das Urteil sind Rechtsmittel möglich.
Der Täteropferausgleich wird bewirken, dass solche Männer glauben, dass man sich in Deutschland frei kaufen kann. Feministinnen kritisieren diese Verfahren nicht ohne Grund.
Es ist nicht zu fassen, da gibt dieser Syrer zu, dass er das im Grunde schon öfter praktiziert hat, wie sonst käme er auf das dünne Brett, dass Frauen ihn toll finden würden, und er bekommt auch noch Bewährung. Das ist ein völlig falsches Signal, für diese Art von Täter. Die junge Frau sah wahrscheinlich schon ihr Leben, vor den Augen vorbei ziehen, so Mitten in der Pampa, von einem Typen angegriffen zu werden, ist ganz sicher traumatisch. Und er geht lachend seiner Wege und versucht es bei der nächsten armen Seele, einfach nochmal. Ich glaube nicht, dass dieses Urteil, für diese junge Frau, Genugtuung und Linderung bringt.