OSTERFEUER NUR MIT GENEHMIGUNG

Oster-/ Brauchtumsfeuer müssen öffentlich zugänglich sein (Foto: Höffken)

Hattingen- Weihnachten ist kaum vorbei, da steht das Osterfest schon wieder vor der Tür. In diesem Jahr sogar besonders früh, denn der Karfreitag fällt auf den 29. März. Wer in diesem Jahr ein Brauchtumsfeuer in Hattingen ausrichten möchte, sollte daher die Voraussetzungen und die Anmeldefrist beachten. Auch in diesem Jahr gilt: Alle Brauchtumsfeuer müssen vorab bei der Stadt angemeldet und genehmigt werden. Die Frist endet am Samstag, 17. Februar. 

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Anmeldung bis Mitte Februar

Bei den Osterfeuern muss es sich um gewachsene traditionelle Veranstaltungen handeln, die von Glaubensgemeinschaften, Organisationen oder Vereinen ausgerichtet werden und im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich sind. Außerdem dürfen die Osterfeuer nur an Karsamstag und Ostersonntag zwischen 18 und 24 Uhr abgebrannt werden.

Antrag Brauchtumsfeuer 2024 PDF-Download

Merkblatt Brauchtumsfeuer 2024 PDF-Download

Die Anmeldung muss bis Samstag, 17. Februar schriftlich unter Verwendung des Formulars „Antrag auf Genehmigung eines Brauchtums-/Osterfeuers“ bei der Stadt eingegangen sein. Das Formular liegt im Bürgerbüro, Bahnhofstraße 48, sowie im Rathaus aus oder kann hier als PDF Datei runtergeladen werden. Der Anzeige sollte möglichst ein Lageplan beigefügt sein, in dem der Abbrennplatz farblich eingezeichnet ist. Vereine müssen zusätzlich einen Auszug aus dem Vereinsregister beifügen.