NEUE CORONA-REGELUNGEN AB 1 SEPTEMBER

Pressekonferenz mit NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) (Screenshot: RuhrkanalNEWS)

Nordrhein-Westfalen- Die Ministerpräsidenten haben sich abgestimmt, welche Vorschriften als Schutz gegen die Corona-Pandemie gelten sollen. Bei einer Pressekonferenz stellte Ministerpräsident Laschet (CDU) die Vorschriften für NRW ab dem 1. September 2020 vor. Hier die Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:

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Die Maskenpflicht in den Schulen NRWs wird verlängert. Allerdings: Im Unterricht dürfen Schüler und Lehrer ab dem 1. September die Masken absetzen. Die bisherige Regelung läuft kommenden Montag (31. August 2020) aus. Weitere Hygienemaßnahmen in den Schulen will die Kultusminusterkonferenz bis dahin erarbeiten.

NRW will laut Landesregierung einen harten Kurs gegen Maskenverweigerer und Quarantänebrecher durchhalten. Deshalb wird in NRW weiterhin ein Bußgeld von 150 Euro fällig, wenn man in Bus oder Bahn ohne Maske angetroffen wird. In allen anderen Bundesländern müssen Maskenverweigerer künftig mit einer Strafe von mindestens 50 Euro rechnen.

Für private Feiern aus wichtigem Anlass, z.B. runde Geburtstage, Beerdigungen oder Hochzeiten, gilt weiterhin die Obergrenze von 150 Personen in NRW. Bei Feiern im eigenen Haus dagegen gelten keine Vorschriften. Die Landesregierung forderte Familien auf, auch bei privaten Feiern weiterhin mit Vorsicht zu handeln.

Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern müssen Kommunen künftig mit dem Land abstimmen. Dazu zählen auch Weinfeste, Schützenfeste und anderen Großveranstaltungen.Zu Karneval und Weihnachtsmärkten ist noch keine Entscheidung getroffen worden. Ob kleinere Weihnachtsmärkte unter Einhaltung besonderer Regeln möglich sein werden, müssen die Städte prüfen und entscheiden. Denkbar ist zum Beispiel, den Ausschank von Alkohol zu verbieten.