Sprockhövel- Erst in der vergangenen Woche hatte mit bundesweiter Aufmerksamkeit das erste zertifizierte digitale Testzentrum seinen Betrieb aufgenommen (RuhrkanalNEWS berichtete), jetzt hat das Land den Ennepe-Ruhr-Kreis aufgefordert, die Genehmigung wieder zurückzuziehen. Begründet wird dieser Schritt mit der Bundestestverordnung. Dort werden digitale Testzentren nicht aufgeführt. „Damit dürfen wir keine kostenlosen Bürgertests mehr anbieten“, bedauert Dr. Nicola Breithaupt von der DLMC GmbH. „Das ist natürlich für alle Menschen unglücklich, die bereits unsere Siegel gekauft haben.“
Die Kunden die die Siegel besitzen müssen jetzt entscheiden, ob sie sie zurückschicken und sich das Geld erstatten lassen oder ob sie aus eigener Tasche nochmal 9,90 Euro pro Test bezahlen. Das wird den Kunden ganz genau auf der Homepage des digitalen Testzentrums erklärt. Da in den ersten beiden Tagen bereits 20.000 Siegel verkauft wurden, wird deutlich, wie groß der Bedarf in der Bevölkerung und bei Unternehmen ist. „Wir haben ans Landesgesundheitsministerium, Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und den Ennepe-Ruhr-Kreis erneut unser Konzept geschickt“, erklärt Breithaupt. „Wir möchten schließlich unsere Tests so schnell wie möglich wieder anbieten, auch weil das Bundesgesundheitsministerium in seiner Verordnung für Reiserückkehrer von „überwachten Tests“ spricht. So sind wir überhaupt erst darauf gekommen unser Verfahren zu entwickeln.“ Das Problem ist, dass die aktuell gültige Corona-Testverordnung am 8. März 2021 erlassen wurde und zu dem Zeitpunkt das Sprockhöveler Angebot noch nicht entwickelt und zugelassen war. In Sprockhövel kämpfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DLMC zu Zeit darum ihren Test wieder für die Bürgerkostenlos anbieten zu können. Schließlich sind die Tests ja überwacht.
In mehreren Telefonaten zum Thema wurde von unterschiedlichen Gesprächspartnern mehr oder weniger deutlich der Vorwurf geäußert, das NRW-Gesundheitsministerium torpediere das Sprockhöveler Modell, da es beim Genehmigungsverfahren nicht eingebunden war. Eine Stellungnahme des Landesgesundheitsministeriums zu den Gründen steht noch aus. RuhrkanalNEWS reicht sie nach, sobald sie vorliegt.
Die Stellungnahme des NRW-Gesundheitsministeriums (MAGS) liegt inzwischen vor, wie versprochen reichen wir sie nach:
NRW verfügt mit fast 9.000 Teststellen bereits heute über ein sehr dichtes und niedrigschwelliges Testnetz, was derzeit von täglich rund 800.000 Menschen genutzt wird.
Bürgertestungen sind nach der eindeutigen Rechtslage sowohl in der Coronateststrukturverordnung des Landes als auch der für die Abrechenbarkeit entscheidenden Coronavirustestverordnung des Bundesgesundheitsministeriums nur Schnelltests, die von medizinisch geschultem Personal vorgenommen werden. Die Testungen müssen zudem für die getesteten Personen kostenfrei sein.
Dem MAGS als für die Testverfahren zuständigen Ministerium obliegt die Prüfung der Rechtsgrundlage, hat jedoch erst nach dem Start des von Ihnen genannten digitalen Angebots davon erfahren. Das digitale Angebot erfüllt die genannten Voraussetzungen nicht, sodass das MAGS auch nach Austausch mit anderen Ländern und dem Bundesgesundheitsministerium gezwungen war, dem Kreis am Freitag mitzuteilen, dass die Beauftragung unzulässig und zu widerrufen ist.
Die Bewertung einer möglichen Zulassung obliegt in erster Linie der Bundesregierung, wobei sicherlich Fragen der Manipulationssicherheit, des Datenschutzes und einer angemessenen Vergütung zu klären wären. Aus Sicht des MAGS besteht im Übrigen – wie bereits dargestellt – in NRW heute schon ein funktionierendes und leistungsfähiges Testsystem, das für alle Menschen in NRW gut erreichbar und leicht nutzbar ist.