KULTUR-FÖRDERMITTEL KÖNNEN AB SOFORT BEANTRAGT WERDEN

Kulturrucksack (Foto aus 2014: EN-Kreis)

Ennepe-Ruhr-Kreis – Dem Ennepe-Ruhr-Kreis stehen 2023 erneut Fördermittel für Kulturprojekte in Höhe von insgesamt 40.000 Euro zur Verfügung. Lokale Kunst- und Kulturschaffende, die davon profitieren wollen, können ab sofort Anträge auf Unterstützung von 750 bis 5.000 Euro beantragen. Für Projekte im Jahr 2024, für deren Durchführung Kulturakteure Mittel von über 5.000 Euro benötigen, können Förderanträge zwischen dem 15. September und 15. Dezember 2023 gestellt werden.

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Kulturförderung setzt auf Kooperation

Aussicht auf Erfolg haben Projekte aus allen Bereichen der Kultur, also beispielsweise der bildenden Kunst, aus Literatur, Medien und Musik, Tanz und Theater, die Aspekte der kulturellen Bildung beinhalten. Während hier der Kreativität keine Grenzen gesetzt sind, sind die Vorgaben an anderer Stelle eindeutig. Die Veranstaltungen müssen im Kreis stattfinden, für ihn als bedeutsam eingestuft werden und öffentlich zugänglich sein. Um die kulturelle Zusammenarbeit voranzutreiben, setzen die Förderrichtlinien zudem auf Kooperationen und verlangen, dass mindestens drei Akteure aus mindestens zwei Städten beteiligt sein müssen.

Die Zuwendungen betragen maximal 70 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten wie beispielsweise Miet- oder Honorarkosten. Grundsätzlich nicht förderfähig sind Bauprojekte und Anschaffungskosten.

Die Richtlinien sowie das Antragsformular finden Interessierte auf der Internetseite der Kreisverwaltung im Bereich Kulturförderung. Als Ansprechpartnerin bei Rückfragen ist Wiebke Neuser unter 02336/4448 159 oder per E-Mail erreichbar.

Stichwort Kulturförderrichtlinie

Im Januar 2022 war erstmals eine vom Kreistag beschlossene Kulturförderrichtlinie in Kraft getreten. Seit dem 1. Januar 2023 sind aktualisierte Richtlinien gültig. Die Ziele liegen weiterhin in der Förderung der kulturellen Bildung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und der interkommunalen Zusammenarbeit im Ennepe-Ruhr-Kreis.

Der Förderzeitraum wurde bis zum 31. März des Folgejahres verlängert, um die Realisierung von Projekten auch im ersten Quartal eines jeden Jahres zu ermöglichen. Weitere Änderungen sollen den wirtschaftlichen Umgang mit den ausgezahlten Mitteln sicherstellen, die Vernetzung als Ziel der Kulturförderung unterstreichen und die Sichtbarkeit des Ennepe-Ruhr-Kreises als Fördermittelgeber betonen.