KREIS-WAHLAUSSCHUSS LÄSST VORSCHLÄGE ZU

Wahlzettel (Symbolbild: RuhrkanalNEWS)

Ennepe-Ruhr-Kreis- Die ersten Entscheidungen im Zusammenhang mit der Kommunalwahl am Sonntag, 13. September, sind gefallen. Der Wahlausschuss des Ennepe-Ruhr-Kreises hat in seiner Sitzung alle eingereichten Vorschläge zugelassen.

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Für das Amt des Landrates können damit Olaf Schade und Oliver Flüshöh kandidieren. Der Hattinger Schade wurde von SPD und Bündnis90/Die Grünen vorgeschlagen, der Schwelmer Flüshöh von CDU und FDP.

Für die Wahl des Kreistages bedeutet das positive Votum des Wahlausschusses: SPD, CDU, Bündnis90/Die Grünen, Die Linke, FDP, Freie Wähler Ennepe-Ruhr, Piratenpartei und AfD werden in allen 30 Wahlbezirken mit Kandidaten vertreten sein. Das Bürgerforum Witten stellt in den Wittener Bezirken Kandidaten. Ebenfalls grünes Licht erhielten die von den Parteien eingereichten Reservelisten. Insgesamt bewerben sich damit neun Parteien um die 60 Sitze.

Die Hälfte dieser Plätze geht an die erfolgreichen Direktkandidaten in den 30 Wahlbezirken. Die zweite Hälfte wird ohne Sperrklausel nach einem mathematischen Verfahren auf die Parteien verteilt. Grundlage dafür ist das Verhältnis aller von den Direktkandidaten errungenen Stimmen.

Für die Vergabe gilt: Von den auf eine Partei entfallenden Sitzen werden die in den Wahlbezirken direkt errungenen Mandate zunächst abgezogen. Die verbleibenden Sitze werden dann entsprechend der Reihenfolge der Bewerber auf der Reserveliste vergeben.

Gewinnt eine Partei in den Wahlbezirken mehr Mandate als ihr nach dem Verhältnisausgleich zustehen, verbleiben diese Sitze der Partei (Überhangmandate). Die übrigen Parteien erhalten Ausgleichsmandate. Dies war beispielsweise auch bei der letzten Wahl 2014 der Fall. Daher sitzen im aktuellen Kreistag 66 statt der eigentlich vorgesehenen 60 Abgeordneten.

Einteilung der Wahlbezirke

Ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes des Landes hat es nötig gemacht, die Einteilung des Wahlgebietes für die Kreistagswahl leicht zu verändern. Aufgrund der Vorgaben war es unumgänglich, in zwei Fällen gemeindeübergreifende Kreiswahlbezirke zu bilden. Dies betrifft Bereiche von Witten und Wetter (Ruhr) sowie Schwelm und Sprockhövel. Darüber hinaus gab es – auch als Folge von neu zugeschnittenen Wahlgebieten durch die Städte – Verschiebungen innerhalb von Kreiswahlbezirken.

Diese verteilen sich nun wie folgt:  Breckerfeld 1, Ennepetal 3, Gevelsberg 3, Hattingen 5, Herdecke 2, Schwelm 2, Sprockhövel 2, Wetter/Ruhr 2 und Witten 8. Dazu je ein gemeinsamer für Schwelm und Sprockhövel sowie Witten und Wetter (Ruhr).