Ennepe-Ruhr-Kreis- Mit einer neuen Verordnung hat die Landesregierung weitere Grundlagen geliefert, damit auch für die Bürger im Ennepe-Ruhr-Kreis Angebote für die von der Bundesregierung zugesagten Schnelltests geschaffen werden können.
Grundsätzlich gilt damit: Wer Testangebote einrichten möchte, muss sich bis Freitag, 19. März, bei der Kreisverwaltung melden und versichern, die vom NRW-Gesundheitsministerium festgelegten Mindeststandards zu erfüllen. Im nächsten Schritt werden die Anbieter beauftragt. Ansprechpartner für das Abrechnen ihrer Leistung ist die Kassenärztliche Vereinigung. Getragen werden die Kosten vom Bund.
Weitere ministerielle Vorgabe: Alle Teststellen müssen der Kreisverwaltung täglich die Zahl der vorgenommenen und die Zahl der positiven Tests melden. Diese Daten werden nach Düsseldorf weitergeleitet und sollen es der Landesregierung möglich machen, einschätzen zu können, „wie wirksam die Tests als Teil der verantwortungsvollen Öffnungsstrategie“ sind.
Bereits am Montag und damit unmittelbar nach dem Eintreffen einer ersten Verordnung hatte die Kreisverwaltung interessierte Betreiber aufgerufen, ihr Konzept einzureichen. Inzwischen liegen im Schwelmer Kreishaus 16 Anträge auf Beauftragung vor. Diese wurden von Ärzten, Apotheken und privaten Dienstleistern gestellt.
„Anbieter mit Konzept aber ohne Gebäudevorschlag für ihr Testzentrum haben wir zunächst an die kreisangehörigen Städte verwiesen. In den Rathäusern ist schließlich am besten bekannt, wo Standorte denkbar und sinnvoll wären“, erläutert Michael Schäfer, Leiter des Krisenstabs, einen in mehreren Fällen gewählten Zwischenschritt.
Aktuell hat die Kreisverwaltung acht Anbietern eine Genehmigung erteilt. Sie haben Kapazitäten von insgesamt rund als 4.000 Tests pro Tag in Aussicht gestellt und wollen in Breckerfeld, Gevelsberg, Hattingen, Herdecke, Schwelm und Witten (3) aktiv werden. Der Eingang neuer Angebote, das Beauftragen weiterer Anbieter und das Sammeln relevanter Informationen wie beispielsweise das Datum des Testbeginns, der Öffnungszeiten oder Möglichkeiten der Terminvereinbarung laufen derzeit quasi parallel.
„Bis Ende der Woche wird die Kreisverwaltung eine Übersicht der Standorte inklusive der wichtigsten Fakten veröffentlichen. Dort kann sich dann jeder – so die Zusage der Bundesregierung – einmal pro Woche kostenlos auf das Corona Virus testen lassen“, kündigt Schäfer an.
Negative Ergebnisse werden von den Teststellen schriftlich bescheinigt. Fällt der Schnelltest positiv aus, löst dies unmittelbar die Pflicht aus, sich in Quarantäne zu begeben und einen PCR-Test machen zu lassen. Ansprechpartner für einen PCR-Test ist in der Regel der Hausarzt.
Ziel: Möglichst viele Testzentren
Um den formalen Weg kurz zu halten und schnell möglichst viele Testzentren einrichten zu können, hat sich die Kreisverwaltung für ein Online-Verfahren entschieden. Interessenten finden alle Informationen sowie das notwendige Formular auf der Internetseite der Kreisverwaltung.
Mit Blick auf die Abrechnung wiederholt die Kreisverwaltung: Pro Test können die Anbieter bis zu 6 Euro an Sachkosten sowie 12 Euro für alles andere geltend machen. Zusätzlich werden pro Teststelle 1.000 Euro an Anschubfinanzierung sowie eine monatliche Pauschale in gleicher Höhe gezahlt.