KFZ-ZWANGSSTILLLEGUNG: BILANZ 2022

Symbolbild Zulassungsstelle (Foto: UvK/Ennepe-Ruhr-Kreis)

Ennepe-Ruhr-Kreis- 6.829 Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughaltern im Ennepe-Ruhr-Kreis drohte im Jahr 2022 eine Zwangsstilllegung ihres fahrbaren Untersatzes. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht das einer Erhöhung um 388 Fälle. Der mit Abstand häufigste Grund für Post von der Kreisverwaltung war auch 2022 mangelnde Sorgfalt beim Versicherungsschutz. 3.681 (2021: 3.532) Personen waren beim Bezahlen der Versicherungsprämie zu nachlässig und fielen auf.

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6.829 Personen Zwangsstilllegung des Fahrzeugs angedroht

„Grundsätzlich muss beim Anmelden des Fahrzeugs eine Haftpflichtversicherung nachgewiesen werden“, so Sabine Völker, Leiterin des Straßenverkehrsamtes. Der vorgeschriebene Versicherungsschutz bestehe aber natürlich nur dann, wenn die entsprechenden Rechnungen auch beglichen würden. Fließt kein Geld, melden die Versicherer ihre säumigen Kunden dem Kreis und das Straßenverkehrsamt fordert die Halter auf, unverzüglich einen neuen Versicherungsschutz nachzuweisen.

„Dies geschieht auch im Interesse möglicher Unfallgegner. Das Fahren ohne Versicherungsschutz ist mit Blick auf die möglichen finanziellen und rechtlichen Folgen alles andere als ein Kavaliersdelikt. Es ist eine Straftat“, macht Völker unmissverständlich deutlich.

Weitere Gründe für die Androhung einer Zwangsstilllegung waren im abgelaufenen Jahr unter anderem unterlassene Änderungen in den Fahrzeugpapieren (1.553), festgestellte Mängel am Fahrzeug (1.340) und nicht gezahlte Steuern (227).

Weil fahrzeughaltende Personen trotz Aufforderung keine entsprechenden Versicherungs- oder Steuerzahlungsnachweise vorlegten, mussten die Beschäftigten im Außendienst des Ennepe-Ruhr-Kreises in 1.072 Fällen mit der zwangsweisen Stilllegung beauftragt werden.

Dies bedeutet im Vergleich zum Vorjahr ein Minus von 44 Fällen. Erfahrungsgemäß wirkt der persönliche Besuch häufig Wunder. Nur in einem von zehn Fällen wird am Ende tatsächlich das Siegel vom Kennzeichen entfernt.

Ablauf einer Zwangsstillegung

Am Anfang steht eine Ordnungsverfügung, in der von der fahrzeughaltenden Person beispielsweise der Nachweis verlangt wird, Versicherung oder Steuer gezahlt zu haben. Das amtliche Schriftstück, in dem der Kreis die Stilllegung des Fahrzeugs in Aussicht stellt, wird per Post zugestellt. Erfolgt keine Reaktion, wird die zweite Verfügung auf den Postweg gebracht.

Regt sich der oder die Angesprochene immer noch nicht, machen sich die Beschäftigten des Außendienstes auf den Weg, suchen das Gespräch mit den Betroffenen oder hinterlassen eine Benachrichtigungskarte. Immer wieder im Einsatz ist bei den Vor-Ort-Terminen auch das Werkzeug, mit der das Zulassungssiegel in kürzester Zeit vom Nummernschild entfernt werden kann.