KEIN WEITERES MINUS BEIM RETTUNGSDIENST

Rettungs-Einsatz in Blankenstein (Foto: RuhrkanalNEWS)

Hattingen / Ennepe-Ruhr-Kreis – Die neuen Gebühren für Krankentransporte sowie Einsätze von Rettungswagen und Notarzt im Ennepe-Ruhr-Kreis sollen wie angekündigt im März in Kreisausschuss und Kreistag diskutiert und beschlossen werden. Die neue Gebührensatzung würde dann ab 1. April gelten. Das Thema stand bereits im Dezember auf der Tagesordnung des Kreistages. Seinerzeit hatten die Krankenkassen mit Blick auf die 2018-er Gebühren allerdings kurzfristig weiteren Erörterungsbedarf angemeldet. Die Entscheidung war daraufhin verschoben worden.
Um schnellstmöglich den Weg für eine Gebührenanpassung im laufenden Jahr frei zu machen, haben sich Kreisverwaltung und Krankenkassen auf ein Verfahren verständigt. Das Gebührenplus in der jetzt für 2018 geplanten Satzung berücksichtigt ausschließlich Kostensteigerungen in Bereichen wie Personal und Vorhaltung. Hierfür haben die Krankenkassen ihr Einvernehmen signalisiert.

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Erstattung der Außenstände noch nicht geklärt

„Über die Frage, wie Kreis und Krankenkassen mit den Folgen der zwischen 2005 und 2016 zu niedrig kalkulierten Gebühren umgehen, diskutieren wir dann weiter, wenn uns die beauftragten Wirtschaftsprüfer alle Zahlen vorgelegt haben“, erläutert Fachbereichsleiter Michael Schäfer die Vereinbarung mit den Krankenkassen. Aufgrund eines internen Fehlers bei der Kreisverwaltung waren jahrelang zu wenig Kostenerstattungen gefordert worden. Dadurch entstand für den Ennepe-Ruhr-Kreis ein Schaden in Millionenhöhe. (RuhrkanalNEWS berichtete)
Er bewertet die Einigung als wichtige und wertvolle Zwischenlösung für alle Beteiligten. „Es ist uns gelungen, die Hängepartie über die Gebührensatzung 2018 und damit die Zeitspanne, in der die am Rettungsdienst beteiligten Städte, Hilfsorganisationen und Krankenhäuser zunächst zu niedrige Abschläge erhalten, sehr kurz zu halten.“
Sehr zeitnah wird der Kreis bereits vor dem Beschluss des Kreistages die monatlichen oder quartalsweisen Abschlagszahlungen, die die Beteiligten erhalten, an die neue Satzung anpassen. „Damit überweisen wir ihnen die Gelder, die sie 2018 für den Rettungsdienst einkalkuliert haben, noch bevor die neue Satzung verabschiedet ist“, so Schäfer.