IMPFSTELLEN AB MONTAG WIEDER MIT GEWOHNTEN ÖFFNUNGSZEITEN

Das ehemalige Impfzentrum in Ennepetal ist jetzt Impfstelle (Archivfoto: RuhrkanalNEWS)

Ennepe-Ruhr-Kreis- Die rund zwischen den Jahren eingeschränkten Öffnungszeiten der Impfstellen im Ennepe-Ruhr-Kreis sind ab Montag (3. Januar 2022) Geschichte. Ab dann gelten wieder die regulären Zeiten. Eine Übersicht über die Impfangebote der Stationen finden Sie im Folgenden.

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Täglich geöffnet

Ennepetal, Kölner Str. 205, montags bis sonntags 9 bis 20 Uhr. Besuch mit – falls verfügbar – und ohne Termin möglich
Hier geht es zum Buchungsportal 
Informationen zur Terminvereinbarung und zu freigeschalteten Terminen finden sich hier.

Einmal wöchentlich geöffnet 

Gevelsberg, Alte Johanneskirche, Uferstr. 3, montags 9 bis 19 Uhr
Wetter, Rathaus II, Veranstaltungszentrum/Eingang über die Bahnhofstraße 10, dienstags 9 bis 19 Uhr
Breckerfeld, Martin-Luther-Haus, Martin-Luther-Weg 3, mittwochs, 9 bis 19 Uhr
Hattingen, Kurzzeitpflege am Evangelischen Krankenhaus, Waldstraße 47, donnerstags 9 bis 19 Uhr
Herdecke, Kulturhaus, Goethestr. 14, freitags 9 bis 19 Uhr
Witten, Saalbau, Bergerstr. 25, samstags 9 bis 19 Uhr
Sprockhövel, Sporthalle Haßlinghausen, Geschwister-Scholl-Str. 12, sonntags 9 bis 19 Uhr

Im Januar geöffnet

Schwelm, Jugendzentrum, Märkische Straße 16, montags, 14 bis 19 Uhr
Angebot einer niedergelassenen Arztpraxis in Kooperation mit der Stadt Schwelm und dem Ennepe-Ruhr-Kreis. Bislang stehen folgende Termine fest: 3. Januar 2022, 10. Januar 2022, 17. Januar 2022, 24. Januar 2022.

Für Personen ab 12 Jahren sind die Besuche in allen stationären Impfstellen ohne Termin möglich.

Kinderimpfungen 5 bis 11 Jahre

Anlaufstellen für die Impfungen der 5- bis 11-jährigen Kinder sind die stationären Impfstellen in den kreisangehörigen Städten. Wichtig: Wer sein Kind impfen lassen möchte, benötigt einen Termin .
Hier geht es zum Buchungsportal

Erst- und Zweitimpfungen ab 12 Jahren, Booster ab 18 Jahren

Für Kinder zwischen 12 und 15 Jahren gilt: Zum Impftermin mitzubringen ist in jedem Fall die Einwilligung eines Erziehungsberechtigten. Das Begleiten der Kinder und Jugendlichen wird empfohlen, ist aber nicht vorgegeben.

Der Impfstoff von BioNTech ist als Booster-Impfung für Mensch ab 18 Jahren zugelassen, Spikevax von der Firma Moderna für alle ab 30 Jahren. Auch wer jünger als 18 ist, kann seit dieser Woche eine Auffrischungsimpfung erhalten. Der aktuelle Impferlass macht es möglich. (RuhrkanalNEWS berichtete) In seinem Erlass hat das NRW Ministerium den Hinweis auf ein ärztliches Aufklärungsgespräch mit den Jugendlichen beziehungsweise deren Sorgeberechtigten aufgenommen. Dies ist im Zusammenhang mit der Booster-Impfung „zwingend notwendig“.