ILLEGAL SCHROTT-SAMMELN GIBT STRESS

Ein in Niedersprockhövel entdeckter vermutlich illegaler Schrottsammler wird von Polizeikräften in Bredenscheid überprüft (Foto: Höffken)

Sprockhövel – RuhrkanalNEWS berichtete bereits über Fahrer von Kleintransportern, die mit „Klüngelskerl-Musik“ durch Wohngebiete fahren und nach Metallschrott suchen. Oftmals sind diese Sammler illegal unterwegs und verstoßen gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Jetzt wurde ein illegaler Sammler von der Polizei „erwischt“.

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„Bei Verdacht einfach die Polizei rufen“, rät Polizei-Pressesprecherin Sonja Wever. Daran erinnerte sich ein Sprockhöveler, als er am 24. März 2022 einen rumänischen Kleintransporter mit Klüngelskerl-Musik durch seine Wohnstraße in Niedersprockhövel fahren sah. „Recht eifrig“ schauten sich der Fahrer und seine Beifahrerin nach möglichen Metallteilen um. Als diese den Sprockhöveler entdeckten, weil er sich ihnen kritisch nachsah, entfernte sich der Kleintransporter „sehr zügig“ aus dem Wohngebiet.

Da sich der Sprockhöveler Bürger das Kennzeichen notiert und die Polizei über seinen Verdacht informiert hatte, konnten Polizeikräfte den rumänischen Kleintransporter schon kurze Zeit später auf der Johannessegener Straße in Bredenscheid anhalten und kontrollieren.

Nach Überpüfung des Fahrers, seiner Beifahrerin und der Ladung, erstellten die Polizeikräfte eine Ordnungswidrigkeitenanzeige und der Fahrer musste seine Ladung bei der AHE abladen. Er konnte nämlich keine amtliche Genehmigung für das Sammeln vorweisen. Ein entsprechendes Buß- und Verwarnungsgeld nach dem „NRW-Abfallrechtkatalog“ kann mehrere Hundert bis Tausend Euro betragen.

Schrottsammler nach amtlicher Bestätigung fragen

Bevor ein Schrottsammler tätig werden darf, muss er laut Ennepe-Ruhr-Kreis bei der Behörde in deren Zuständigkeitsbereich der Betroffene seinen Hauptwohnsitz hat, eine Anzeige nach § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) stellen. Der Betroffene erhält seine Anzeige mit einer behördlichen Bestätigung zurück.

Die Anzeige und die Bestätigung muss der Betroffene während der Ausübung seiner Tätigkeit mitführen (§ 13 Anzeige- und Erlaubnisverordnung – AbfAEV). Grundsätzlich wäre es für Bürger also möglich den Schrottsammler nach dieser Bestätigung zu fragen.

Entscheidend ist aber, dass die Anzeige nach § 53 KrWG erst einmal nur für gewerbliche Abfälle gilt, d.h. sie berechtigt nicht dazu, aus Privathaushalten Altmetalle zu sammeln. Da Abfälle aus Privathaushalten in der Regel überlassungspflichtig sind, muss eine weitere Anzeige nach § 18 KrWG gestellt werden. Diese Anzeige wiederum muss bei der Behörde gestellt werden, in deren Gebiet (hier Ennepe-Ruhr-Kreis) gesammelt werden soll. Auch hier würde der Betroffene eine entsprechende Anzeigenbestätigung erhalten, die dieser auch mitführen muss.

Obwohl oft praktiziert, ist bereits das Abstellen von Metallschrott durch Privatleute an der Straße illegal und ein Verstoß gegen das KrWG. Die einzelnen Städte und der Ennepe-Ruhr-Kreis informieren immer wieder, dass Metallschrott an den Umladeanlagen und an den Wertstoffhöfen kostenlos abgegeben werden kann. Darüber hinaus bietet auch der Ennepe-Ruhr-Kreis nach Anmeldung des Entsorgungswunsches (Tel: 02336/ 93 23 32) eine kostenlose Abholung größerer Mengen von Metallschrott an. Der nächste Termin hierzu ist der 18. Juni 2022.