HAUHINCO GEBÄUDE FÜR FLÜCHTLINGSUNTERBRINGUNG ANGEMIETET

Das teils leerstehende Hauhinco-Gebäude wurde von der Stadtverwaltung für die Unterbingung von Kriegsflüchtlingen angemietet. (Foto: Höffken)

Sprockhövel – Im Ausschuss für Soziales, Gesundheitsförderung, Integration und Teilhabe sowie im Ausschuss für Jugendhilfe und Schule informiert die Stadtverwaltung in dieser Woche über den aktuellen Stand der Asylbewerber und der Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine. Auch über deren Unterbringung sowie über die Betreuung und Beschulung der Kinder wird berichtet.

ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE

Aktuelle Belegungszahlen Asyl (Stand 20.04.2022)

Zum 20.04.2022 befinden sich 135 Personen in städtischen Unterkünften, die dem Grunde nach Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben. Hinzukommen 46 Personen, die in städtischen Gemeinschaftsunterkünften wohnen, obwohl sie Leistungen nach dem SGB II vom Jobcenter beziehen (sogenannte Fehlbeleger). 193 Personen sind privat untergebracht.

Aktuelle Aufnahmequote

Die Verteilstatistik des Landes nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW weist mit Stand vom 18.04.2022 eine Aufnahmequote von 93,64 % auf. Die Aufnahmeverpflichtung für Sprockhövel liegt demnach bei 16 Personen. „Zur Zeit sind keine weiteren Zuweisungen angekündigt, allerdings mit Hinblick auf die wachsende Zahl ukrainischer Flüchtlinge in Deutschland in vermutlich zwei- bis dreistelliger Höhe zu erwarten“, teilt die Stadtverwaltung mit.

Situation der Geflüchteten aus der Ukraine

Anzahl der Ukraine-Geflüchteten am 20.04.2022: 184 Personen insgesamt. Davon 71 Personen in Sammelunterkünften mit Zuweisung, 113 Personen in Privatwohnungen untergebracht, davon 33 Personen mit Zuweisung, 80 Personen privat eingereist. 44 Personen in der Sporthalle Haßlinghausen untergebracht.

Die Sporthalle wurde für die Erstunterbringung der Flüchtlinge eingerichtet (Foto: Höffken)

Die Sporthalle Haßlinghausen ist für die Unterbringung von Flüchtlingen gesperrt und hergerichtet worden:

  • Parzellen für je 4 Personen in der Sporthalle
  • Der Vorraum der Sporthalle wird als Essens- und Aufenthaltsbereich genutzt.
  • Ein Caterer versorgt die Geflüchteten mit Essen.
  • Ein Security-Dienst ist 24 Stunden täglich vor Ort.
  • Im Lagerraum für Sport-Geräte ist ein Spielbereich für Kinder eingerichtet worden.
  • Im Vorraum ist ein Fernseher aufgestellt worden.

Außerdem wurden mehrere PCs als Arbeitsbereiche für Schüler/innen, die am Online-Schulunterricht der Ukraine teilnehmen wollen, sowie zur allgemeinen Nutzung durch die Geflüchteten aufgestellt.

Betreuungssituation für Kinder

Kita-Plätze sind in der Kita Gedulderweg geschaffen worden, eine neue Gruppe für 20 Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren. Eine Spielgruppe steht im Jugendzentrum Haßlinghausen als Brückenprojekt zur Verfügung.

Um die Möglichkeit der Fördermittel zu nutzen, hat die Stadtverwaltung bereits entsprechende Anträge gestellt.

Beschulung der Kinder

Schulpflichtige Kinder werden von der Verwaltung an das Kommunale Integrationszentrum (KI) beim Kreis gemeldet, von dort erfolgt die Verteilung auf die jeweiligen Schulformen und Schulen.

Bei den Schulen wurde eine Abfrage zu den vorhandenen Kapazitäten vorgenommen. Wenn alle Klassen bis zu einer (theoretischen) Maximalkapazität von 29 Kindern pro Klasse ausgelastet würden, wäre bei allen Grundschulen Sprockhövels im Jahrgang der

Klasse 1 die Aufnahme von 68 Flüchtlingskindern,

Klasse 2 die Aufnahme von 52 Flüchtlingskindern,

Klasse 3 die Aufnahme von 49 Flüchtlingskindern,

Klasse 4 die Aufnahme von 75 Flüchtlingskindern möglich.

Bei der Mathilde-Anneke-Schule können bei einer Aufnahme von (theoretisch) maximal 29 Kindern pro Klasse in der

Klasse 5 weitere 37 Flüchtlingskinder,

Klasse 6 weitere 40 Flüchtlingskinder,

Klasse 7 weitere 28 Flüchtlingskinder,

Klasse 8 weitere 18 Flüchtlingskinder,

Klasse 9 weitere 3 Flüchtlingskinder,

Klasse 10 weitere 25 Flüchtlingskinder aufgenommen werden.

Leistungsbezug

Die Einreise aus der Ukraine konnte und kann aufgrund des ukrainischen Passes erfolgen. Eine Aufenthaltserlaubnis wird gemäß § 24 des Aufenthaltsgesetzes erteilt. Damit ist auch grundsätzlich die Aufnahme einer Arbeit möglich, anders als in der Flüchtlingskrise 2015/16, in der eine Arbeitsaufnahme zunächst nicht möglich war.

Bei den Geflüchteten aus der Ukraine erlauben die Ausländerbehörden bei Erteilung der Aufenthaltserlaubnis die Erwerbstätigkeit ausdrücklich. Eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ist nicht notwendig.

Wenn Leistungen von ukrainischen Geflüchteten beantragt werden, erhalten sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Dies bedeutet nicht, dass sie damit auch einen Antrag auf Asyl stellen. Eine Antragstellung im Rahmen des Asylverfahrens soll durch die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz vermieden werden.

Aufgrund einer Einigung zwischen Bund und den Ländern sollen die Flüchtlinge ab dem 01.06.2022 in den Leistungsbereich des SGB II wechseln. Damit werden die Geflüchteten künftig Leistungen vom Jobcenter beziehen und nicht mehr von den örtlichen Sozialämtern. Nicht arbeitsfähige Geflüchtete sollen Leistungen im Rahmen des SGB XII bekommen, die von den Sozialämtern bewilligt werden.

Zukünftige Unterbringung

Die Stadt hat inzwischen einen Vertrag zur Anmietung des ehemaligen Hauhinco-Bürogebäudes in Niedersprockhövel abgeschlossen. In diesem Gebäude können bis zu 200 Personen untergebracht werden.

Vor Nutzung des Gebäudes sind noch Umbaumaßnahmen erforderlich wie der Einbau von zusätzlichen Toiletten, Küchen etc. sowie Fluchttreppen außen am Gebäude. Vor dem Gebäude sollen Container zum Duschen aufgestellt werden.

Haushaltswirtschaftliche Situation/Haushaltsmittel

Die Aufnahme und Unterbringung von Schutzsuchenden aus der Ukraine erfordert die Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln. Bei der Planung des Haushalts 2022 wurde von einer geringeren Anzahl von Hilfesuchenden ausgegangen. Die Prognose, wie viele Menschen aus der Ukraine flüchten und (ggfs. zu einem späteren Zeitpunkt) nach Deutschland kommen werden, ist nach wie vor schwierig.

Vor dem Hintergrund des bevorstehenden Rechtskreiswechsels (vom Asylbewerberleistungsgesetz in das SGB II) wurden die benötigten Haushaltsmittel für das Jahr 2022 geschätzt. Auch bei dem Rechtskreiswechsel werden bei der Stadt Sprockhövel Kosten für Integrationsmaßnahmen und das Vorhalten und den Betrieb von Not- und Sammelunterkünften entstehen. Außerdem sind Mittel für die Beschaffung von Ausstattungsgegenständen wie Betten, Schränke/Spinde, Kühlschränke etc. notwendig. Bei der neu geplanten Unterkunft sind Umbaumaßnahmen erforderlich (Sanitäranlagen, Küchen, Brandsicherung).

Der Mehrbedarf wird von der Stadtverwaltung auf insgesamt 2.000.000 Euro geschätzt, von dem Erstattungsleistungen des Bundes/Landes noch abzuziehen sind.