HATTINGER WINTERDIENST IST GUT VORBEREITET

Winter im Ennepe-Ruhr-Kreis (Archivbild: RuhrkanalNEWS)

Hattingen–  Pünktlich um 5 Uhr am Morgen kamen die ersten großen Schneeflocken in Hattingen runter. Eine Momentaufnahme, die aber dafür sorgte, dass die Mitarbeitenden der Stadtbetriebe direkt zu Schichtantritt mit dem Winterdienst starteten. Die Müllabfuhr ist dementsprechend verspätet in den Tag gestartet, um dem kurzweiligen Wintereinbruch zu entgehen. Grundsätzlich ist die Stadt aber auch für die kommenden Tage gut vorbereitet, das Salzlager Am Walzwerk ist für weitere Streueinsätze mit etwa 1200 Tonnen ausreichend gefüllt. Insgesamt können sieben Streufahrzeuge, bestehend aus drei großen LKW und vier kleinen Streufahrzeugen sowie zehn Handstreukolonnen zum Kampf gegen Glätte und Schnee ausrücken.

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Doch welche Straßen werden von der Stadt geräumt und wann müssen Bürgerinnen und Bürger zur Schneeschippe greifen? „Die Stadt ist nicht verpflichtet, alle Straßen zu räumen, sondern nur die, die verkehrswichtig und gefährlich sind. Daher sind die Straßen in drei Stufen eingeteilt, die nacheinander abgefahren werden“, erklärt Solveig Holste, Leiterin des Fachbereichs Stadtbetriebe und Tiefbau. In der ersten Stufe sind Hauptverkehrsstraßen und Steilstücke zusammengefasst. Zur zweiten Stufe gehören unter anderem die Zubringerstraßen zu den Hauptverkehrsstraßen. In der dritten Stufe rangieren je nach Gefährlichkeit die Anliegerstraßen sowie untergeordnete Straßen. Manche Straßen werden gar nicht geräumt. Landes- und Kreisstraßen wie zum Beispiel die Bredenscheider Straße oder August-Bebel-Straße werden nur in den Ortsdurchfahrten von der Stadt geräumt. Für die restlichen Strecken ist Straßen.NRW zuständig.

Dicke Flocken am frühen Morgen

Der Winterdienst muss generell vor dem Einsetzen des morgendlichen Berufsverkehrs beginnen. Daher sollte der Streudienst an Wochentagen bis 7 Uhr durchgeführt worden sein. An Sonn- und Feiertagen müssen Streumaßnahmen erst um 9 Uhr abgeschlossen sein. Abends endet die Streupflicht um 20 Uhr.

Bei starkem, andauernden Schneefall ist es teilweise nur möglich, die Straßen der „Stufe 1“ zu räumen. Die Mitarbeitenden der Stadt sind aber oft auch über ihren „Pflichtdienst“ hinaus im Einsatz und versuchen, soweit möglich, auch die anderen Straßen zu berücksichtigen.

Aber bei Winterdienst gilt: Ohne die Bürger geht es nicht. Was die Hattingerinnen und Hattinger erledigen müssen, steht in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Hattingen und in dem Flyer „Hattingen hat den Winter im Griff“, der an alle Hattinger Haushalte verteilt wurde. Nachzulesen auch als PDF-Dokument in der Rubrik Bürgerservice/ Informationsbroschüren.

Schnee und Müll in Hattingen (Foto: Stadt Hattingen)

Ein Auszug:

Die Eigentümerinnen und Eigentümer der an die Straße bzw. Gehwege angrenzenden und durch sie erschlossenen Grundstücke sind zum Räumen und Streuen verpflichtet. In vielen Fällen wird dies auf die Mieter übertragen.

Die Bürgersteige müssen möglichst in einer Breite von 1,50 Meter von Schnee und Eis freigehalten werden, damit zwei Personen gefahrlos aneinander vorbeigehen können. Bei einigen Straßen ist der Winterdienst der Straße ebenfalls auf die Anlieger übertragen worden. Es handelt es sich vor allem um reine Anliegerstraßen, die im Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungssatzung als Straßenklasse E kenntlich gemacht sind.

Gehwege und Fahrbahnen müssen von Schnee geräumt werden. Streuen Sie erst, wenn Sie Schnee und Eis bereits mit einem Schneeschieber oder ähnlichem Gerät geräumt haben. Bei Schnee- und Eisglätte müssen die Flächen mit einem abstumpfenden Mittel wie Sand oder Granulat bestreut werden.

Bitte beachten Sie, dass Streuen mit Salz grundsätzlich verboten ist. Ausnahmen gelten jedoch für außergewöhnliche Wetterlagen, wie zum Beispiel Eisregen. Außerdem kann Salz auf Gehwegen an gefährlichen Stellen wie zum Beispiel Treppen, Brückenauf- und -abgängen und steilen Strecken eingesetzt werden.

Sie müssen Schnee oder Glätte zwischen 7 und 20 Uhr jeweils sofort nach Ende des Schneefalls oder nach Entstehen der Glätte beseitigen. Das kann bedeuten, dass der Winterdienst sogar mehrmals täglich erforderlich ist. Fällt nach 20 Uhr Schnee oder tritt Glätte auf, so muss werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages wieder ein verkehrssicherer Zustand hergestellt werden.