HÄTTE DER UNFALL VERHINDERT WERDEN KÖNNEN?

Verkehrsführung: Von der Bochumer Straße aus darf nicht mehr nach links in die Alte Bergstraße abgebogen werden. (Foto: Höffken)

Sprockhövel – Bedauerlicherweise wurden die von der Unfallkommission bereits am 24. April 2024 beschlossene „Entschärfung“ einer Unfallhäufungsstelle im Bereich der Bochumer Straße/Alte Bergstraße weder durch StraßenNRW noch durch die Stadt Sprockhövel bisher umgesetzt. Jetzt ist das Befürchtete wieder eingetreten. Es kam zu einem weiteren Unfall und eine Person wurde dabei verletzt.

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Am gestrigen Donnerstagvormittag (24. Mai 2024), so die Polizei, befuhr eine 53-jährige Sprockhövelerin mit ihrem PKW Opel die Bochumer Straße in Richtung Herbede und beabsichtigte nach links in die Alte Bergstraße abzubiegen.

Dabei übersah sie die ihr entgegenkommende 58-jährige Sprockhövelerin mit ihrem PKW Skoda. Im Einmündungsbereich kam es zum Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge, wodurch die Skoda Fahrerin leicht verletzt wurde.

Beide Fahrzeuge mussten abgeschleppt werden. Es entstand ein Sachschaden von ca. 32.000 EUR.

Auch wenn Unachtsamkeit oftmals mit eine Ursache mancher Unfälle ist, hätten die Änderungen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit an dieser Stelle schneller und pragmatischer umgesetzt werden können.

Beschlossen wurde nämlich bereits vor vier Wochen:

  • Das Linksabbiegen von der Bochumer Straße in die Alte Bergstraße wird künftig durch entsprechende Beschilderung und Markierung untersagt.
  • Die dortige Ausfahrt aus der Alten Bergstraße in die Bochumer Straße kann nur noch nach rechts erfolgen.

Die Pressestelle des Landesbetriebs StraßenNRW sieht aktuell keine kurzfristige Möglichkeit, eine „normale Fahrbahnmarkierung“ in der geänderten durchgehenden Linie auftragen zu lassen. Aufgrund dieses „Mini-Auftrages“ wäre mit einer Wartezeit von mindestens drei Monaten durch beauftragte Unternehmen zu rechnen. Aktuell prüft daher StraßenNRW, dort eine bereits vorgefertigte durchgehende Linie durch eigene Mitarbeiter aufbringen zu lassen.

Verkehrsführung: Von der Alten Bergstraße soll nur noch nach rechts auf die Bochumer Straße abgebogen werden dürfen. (Foto: Höffken)
Verkehrsführung: Ein Linksabbiegen auf die Bochumer Straße wird nicht mehr zulässig sein. (Foto: Höffken)

Weiterhin teilte StraßenNRW bereits am 21. Mai mit, „zeitnah“ ein entsprechendes Verkehrsschild auf der Bochumer Straße aufstellen zu lassen (Nur Geradeausfahrt) und sich mit der Stadtverwaltung absprechen, damit auch diese auf der Alten Bergstraße ein entsprechendes Verkehrsschild (Nur Rechtsabbiegen) montiert. Eine Antwort der Stadtverwaltung dazu lag unserer Redaktion noch nicht vor.

Es wäre bedenklich, wenn dort erst weitere schwere Unfälle passieren würden, bevor eine „Entschärfung“ dieser Gefahrenstelle umgesetzt ist.

Die Stadtverwaltung prüft weiterhin aktuell in Zusammenarbeit mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW und der Polizei, die jetzige fußläufige Verbindung von der South-Kirkby-Straße zur Alten Bergstraße (ausschließlich in dieser Fahrtrichtung) für den fließenden Verkehr freizugeben.