Hattingen/Essen – Mit einem Freispruch endete am Mittwoch (29. April 2026) ein aufsehenerregender Prozess um ein Ehedrama aus Hattingen. Dem Angeklagten, einem 33-jährigen Mann aus Hattingen, war vorgeworfen worden, seine Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung geschlagen und brutal vergewaltigt zu haben. Die belastende Aussage der Frau erfolgte nicht im Gerichtssaal, sondern per Video-Schalte aus dem Westjordanland. Doch die Strafkammer hatte zu viele Zweifel.
Die Ehefrau lebt mittlerweile im Westjordanland und war für den Prozess nicht persönlich nach Deutschland gereist. Auf Antrag der Strafkammer wurde sie daher per Video zugeschaltet. In ihrer Aussage schilderte sie eine von Angst und Gewalt geprägte Ehe, berichtete von massiven Übergriffen und einem vermeintlichen Gewaltexzess in jener Nacht, die Gegenstand der Anklage war. Der Angeklagte bestritt sämtliche Vorwürfe und sprach von einer belasteten Beziehung, aber nicht von sexualisierter Gewalt.
Im Verlauf der Beweisaufnahme wurde deutlich, dass zentrale Punkte der Darstellung der Ehefrau schwer überprüfbar waren. Es fehlten neutrale Zeugen, objektive Spuren und medizinische Befunde, die die von ihr geschilderte Brutalität eindeutig hätten stützen können. Hinzu kamen Ungereimtheiten zwischen früheren Angaben und der Einlassung in der Videoschalte. Die Verteidigung stellte diese Widersprüche heraus und betonte, dass der Angeklagte durch die räumliche Distanz der Belastungszeugin nur eingeschränkt Möglichkeiten habe, sich effektiv zu verteidigen.
Der Vorsitzende machte bei der Urteilsverkündung deutlich, dass die Kammer die Aussage der Frau ernst genommen und sorgfältig geprüft habe. In Strafverfahren wegen häuslicher Gewalt und Sexualdelikten sei es nicht ungewöhnlich, dass Aussage gegen Aussage stehe. Dennoch sei das Gericht an den Grundsatz gebunden, nur bei einer zur Überzeugung der Kammer feststehenden Tat zu verurteilen. Die Video-Schalte ins Westjordanland sei ein legitimes Mittel der Beweisaufnahme, ändere aber nichts daran, dass auch eine solche Aussage klar, widerspruchsarm und in sich stimmig sein müsse.
Am Ende kam die Kammer zu dem Ergebnis, dass die für eine Verurteilung notwendige Sicherheit nicht erreicht wurde. Zu viele Fragen blieben offen, zu viele Details ließen sich nicht objektiv überprüfen. „Im Zweifel für den Angeklagten“, betonte der Vorsitzende und sprach den Hattinger vom Vorwurf der Vergewaltigung und der schweren Körperverletzung frei.
Zugleich unterstrich das Gericht, dass ein Freispruch nicht bedeutet, die Schilderungen der Frau seien widerlegt oder frei erfunden. Er bedeute lediglich, dass die Beweislage nicht ausreicht, um die schwere Straftat mit der im Strafrecht geforderten Gewissheit festzustellen. Für die Betroffenen bleibt das Ehedrama damit auch nach dem juristischen Ende eine persönliche Tragödie. Strafrechtlich ist der Fall jedoch vorerst abgeschlossen.


























Kommentar hinterlassen zu "Freispruch nach Video-Aussage aus dem Westjordanland"