Hattingen – Monatelang musste eine Hattingerin Tag und Nacht Stalking ertragen. Heute wurde der Stalker dafür bestraft.
Acht Monate lang verfolgte, belästigte und tyrannisierte der 44-jährige Angeklagte die 42-jährige Hattingerin. Er akzeptierte einfach nicht, dass die Beziehung zwischen den beiden beendet war.
Von September 2022 bis Mai 2023 muss es für die Hattingerin die reine Hölle gewesen sein, nachdem sie sich von dem Angeklagten im August 2022 getrennt hatte und dieser die Trennung nicht akzeptierte.
Auch ein Beschluss des Hattinger Amtsgerichtes, indem dem Angeklagten vorgegeben wurde, einen Mindestabstand von 20 Metern zu der Hattingerin einzuhalten, war wirkungslos.
Fast täglich und zwar x-mal Tag und Nacht rief der Angeklagte bei seiner früheren Partnerin an. Er klingelte an ihrer Haustür, auch mitten in der Nacht. Er warf Geschenke in ihren Briefkasten, beleidigte und bedrohte die Frau. Auch stand er nachts auf ihrem Balkon, wurde laut und verbal übergriffig.
Während Rechtsanwalt Salewski für seinen Mandanten die detailreich von der Vertreterin der Staatsanwaltschaft vorgetragenen angeklagten Stalking-Vorwürfe einräumte, verneinte er, dass sein Mandant die Hattingerin bedroht und beleidigt habe. Dieses will die gestalkte Frau aus der Auswertung der von ihr auf Anraten der Polizei vorgenommenen Videoüberwachung herausgehört haben.
Stalker bekam schon eine Woche Zwangshaft
„Er war völlig außer Rand und Band und kam mit der Trennung einfach nicht zurecht“, sagte der Strafverteidiger, der gleichzeitig daran erinnerte, dass sein Mandant eine Woche Zwangshaft auferlegt bekam und 3 Wochen in einem psychiatrischen Krankenhaus verbrachte.
Das Familiengericht belegt im Vorfeld den Angeklagten außerdem wegen wiederholter Nichteinhaltung der gerichtlichen Weisungen auf Einhaltung des Mindestabstandes und des verhängten Kommunikationsverbotes insgesamt mit Zwangsgeldern von 7.000 Euro.
Der 42-jährigen Hattingerin, die als Zeugin aussagte, waren die Folgen der monatelangen Stalkingaktionen immer noch anzumerken, als diese im Gerichtssaal auf den Stalker traf. „Man hat Angst, man schläft nicht, traut sich nicht mehr aus dem Haus, es ist schrecklich“, sagte die Zeugin, als sie die Vertreterin der Staatsanwaltschaft nach ihrem Wohlbefinden fragte. Der Angeklagte entschuldigte sich dann bei der Zeugin für sein Verhalten.
„Seit Mai 2023 lässt er mich aber in Ruhe“, sagte die Hattingerin und bestätigte damit die Schilderungen von Strafverteidiger Salewski.
Am Ende der Beweisaufnahme plädierte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer an den Strafrichter, gegen den Angeklagten wegen Stalkings eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr zu verhängen und diese zur Bewährung auszusetzen. Weiterhin soll der Angeklagte 600 Euro an den Weißen Ring zahlen, einem Bewährungshelfer unterstellt werden und sich psychologischer Behandlung unterziehen.
Strafverteidiger Salewski sah das in seinem Plädoyer allerdings anders. Er sah die Vorwürfe der Bedrohung und Beleidigung nicht nachgewiesen und wies auf die psychische Ausnahmesituation seines Mandanten hin, bei der auch eine verminderte Schuldfähigkeit nicht außer Acht gelassen werden könnte. Die früheren Sanktionswirkungen des Gerichtes hätten bei seinem Mandanten Wirkung gezeigt und seit Mai habe er ja auch die Hattingerin in Ruhe gelassen. Er beantragte an den Vorsitzenden Richter, seinen Mandanten mit Strafvorbehalt zu verwarnen, gleichzeitig ihm ein Schmerzensgeld von 1.000 Euro an die Hattingerin zahlbar aufzuerlegen.
Sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung
Richter Kimmeskamp verurteilte dann den 44-jährigen Angeklagten wegen Nachstellung in Tateinheit mit Beleidigung und Bedrohung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Monaten und setzte diese Strafe für zwei Jahre zur Bewährung aus. In dieser Zeit muss sich der bereits vorbestrafte Angeklagte straffrei führen. Zusätzlich hat er in monatlichen Raten 1.000 Euro Schmerzensgeld an die gestalkte Hattingerin zu zahlen. In seiner Urteilsbegründung wies der Richter daraufhin, dass sich der Tatvorwurf der Nachstellung über Monate vollumfänglich bestätigt habe.
Gegen das Urteil sind noch Rechtsmittel möglich.
Mehr Informationen über das Thema Stalking finden sie im Ratgeber-Artikel vom Verlag für Rechtsjournalismus.