Hattingen- Niemand kontrolliert es, kaum jemand hält sich daran. Doch streng nach den Buchstaben des Gesetzes, dürfte in der Silvesternacht in der gesamten Altstadt Hattingens kein Feuerwerk gezündet werden. Grund ist die bundesweit gültige Sprengstoffverordnung. Dort heißt es in §23, Absatz 1 “Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist verboten.”. Die Durchsetzung dieser Vorschrift dürfte, selbst bei gutem Willen, kaum zu realisieren sein. Polizei und Ordnungsamt sind in der unruhigen Nacht mit anderen Dingen beschäftigt. Das musste auch die Stadt Warendorf feststellen, die vor einem Jahr für ihre Altstadt ein entsprechendes Verbot erließ und zahlreiche Schilder aufstellte. Dort setzen sich die Bürger schlicht und einfach über die Anordnung hinweg und feierten wie gehabt mit Böllern und Raketen ins neue Jahr.
Polizei ist mit anderen Dingen beschäftigt
Schon allein weil so viele Menschen sich nicht an die Sprengstoffverordnung hielten, befürchteten Polizisten in Warendorf außerdem “Ausschreitungen gegen Einsatzkräfte” falls man versuche die Verordnung durchzusetzen. Bei der Stadt Hattingen ist momentan niemand zu erreichen, die Verwaltung ist in Betriebsferien, deshalb gibt es keine Stellungnahme wie mit der Verordnung umgegangen wird. Aber es ist davon auszugehen, dass niemand in der Hattinger Altstadt offiziell gegen Silvesterfeuerwerke vorgehen wird. Doch garantieren kann das niemand. Theoretisch könnte jeder Kracher, jede Rakete die dort abgeschossen wird, mit einem Bußgeld belegt werden. Auch wenn die Formulierung “in unmittelbarer Nähe” sicher einen gewissen Interpretationsspielraum zulässt.