E-Scooter-Unfall in Hattinger Fußgängerzone

E-Scooter blockieren Gehwege (Symbolfoto: RuhrkanalNEWS)

Hattingen – Knapp eine Woche nach den gezielten Kontrollen von Stadtordnungsdienst und Polizei in der Hattinger Fußgängerzone, über die RuhrkanalNEWS berichtete, zeigt ein aktueller Vorfall erneut, wie notwendig und offenbar weiterhin unzureichend solche Maßnahmen sind.

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Am Montag, 18. Mai 2026, gegen 12:40 Uhr, wurde ein 55-jähriger Hattinger im Bereich Obermarkt von einem E-Scooter erfasst, während er zu Fuß unterwegs war. Der bislang unbekannte Fahrer kollidierte mit dem Mann und entfernte sich anschließend unerlaubt vom Unfallort, ohne Hilfe zu leisten. Der 55-Jährige wurde leicht verletzt.

Der Flüchtige wird als männlich, etwa 18 bis 25 Jahre alt, mit untersetzter, kräftiger Statur sowie langen, dunklen, lockigen Haaren beschrieben. Bei dem genutzten Fahrzeug soll es sich um einen grauen E-Scooter gehandelt haben.

Das Verkehrskommissariat hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet Zeuginnen und Zeugen, sich unter der Telefonnummer 02324 9166 2200 zu melden.

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5 Kommentare zu "E-Scooter-Unfall in Hattinger Fußgängerzone"

  1. Selbstverständlich sind dauerhafte Maßnahmen notwendig, um die Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern nachhaltig zu gewährleisten. Derartige Forderungen stehen schnon länger im Raum. Davon sind zu schnell fahrende Radfahrende nicht ausgeschlossen, denn die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit wird nur selten eingehalten.

    Konsequent wäre allerdings Fahrradfahren in der Fußgängerzone zu verbieten.

  2. Bernd Loewe hat Recht. Entweder eine richtige Fußgängerzone OHNE FAHRRÄDER, oder eben gar nicht.
    Den E-Scooter Fahrern kann ich moralisch überhaupt keinen Vorwurf machen, da Fahrräder ja erlaubt sind. Der einzige Grund, wieso sie verboten und Fahrräder erlaubt sind: Fahrer letzterer gehören zum Wählerklientel.

    [E-Sooter gelten rechtlich als Kraftfahrzeuge. Deshalb haben sie Versicherungskennzeichen. Fahrräder haben einen anderen rechtlichen Status. Deshalb dürfen sie in der Fußgängerzone benutzt werden, Scooter nicht. (FS)]

  3. An die Redaktion: Das stimmt nicht!
    In Fußgängerzonen ist das Fahrradfahren grundsätzlich verboten. Erlaubt ist es nur, wenn ein Zusatzschild („Radfahrer frei“, 1022-10) dies ausdrücklich gestattet, dann ist zwingend Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben (ca. 4–7 km/h).

    Ja, E-Scooter gelten rechtlich als Elektrokleinstfahrzeuge, und damit als Fahrzeuge im Sinne der StVO…

    Die Stadt kann aber E-Scooter, spiegelbildlich zum Radverkehr, durch Zusatzzeichen (1010-66) zulassen!!!

    Übernehmen Sie bitte nicht die Schwurbeleien der klientelpolitisch getriebenen Stadt(-verordneten).

    [Wir übernehmen gar nichts. Ich bezog mich in meiner Antwort auf folgenden Satz: „Den E-Scooter Fahrern kann ich moralisch überhaupt keinen Vorwurf machen, da Fahrräder ja erlaubt sind.“ Nicht mehr und nicht weniger. (FS)]

  4. Berichtigung: Das Passende Zusatzzeichen für Elektrokleinstfahrzeuge ist 1022-16 statt -22.

  5. Fakt ist, die Stadt Hattingen hat Radfahren in der Großen Weilstraße und der oberen Heggerstraße frei gegeben. Die Beschilderung ist in der Tat verwirrend, obere Heggerstraße darf entgegen der Einbahnstraße mit dem Fahrrad befahren werden, die untere Heggerstraße nicht. Das Radfahrende das nicht erkennen oder nicht erkennen wollen, ist oft zu beobachten.

    Fakt ist, E-Scooter sind aktuell in der Hattinger Fußgängerzone nicht freigegeben.

    Was ändert sich in Zukunft bei E-Scootern?

    Der Bundesrat hatte einer Novelle mit Maßgaben zugestimmt, die die Bundesregierung inzwischen umgesetzt hat: Die Verordnung wurde am 6. Februar 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet. Um diese Änderungen geht es: Überall dort, wo der Radverkehr freigegeben ist, dürfen automatisch auch E-Scooter fahren (ohne Zusatzzeichen).“

    Es wäre kontraproduktiv wenn Teilbereiche der Fußgängerzone weiterhin für Fahrräder frei bleiben, denn demnach dürfen demnächst (2027?) E-Scooter ebenfalls dort fahren. Es gilt zwar Schrittgeschwindigkeit, aber wer hält sich schon daran.

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