Strafprozess eskaliert – Angeklagter trinkt Alkohol und schläft ein

Amtsgericht Hattingen: Die Verhandlung gegen einen der beiden Angeklagten (2.v.re.) musste wegen Verhandlungsunfähigkeit abgetrennt und vertagt werden. (Foto: Höffken)

Hattingen – Selbst langjährige Gerichtsreporter haben eine solche Hauptverhandlung noch nicht erlebt, wie sie sich heute im Amtsgericht abspielte. Zwei Personen waren angeklagt und fast 20 Zeugen geladen. Dann lieferte einer der Angeklagten, ein Sprockhöveler, eine Show ab, die der Hochachtung eines Gerichtes zuwiderläuft, war zusätzlich betrunken, erbrach sich im Gerichtssaal, schlief dann ein und küsste noch die Hände seiner beiden Strafverteidiger, als er als verhandlungsunfähig eingestuft wurde und mit grinsendem Gesicht den Gerichtssaal verlassen konnte.

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Aber von vorn: Der angeklagte 31-jährige Sprockhöveler hat bereits 10 Vorstrafen-Einträge im Bundeszentralregister. Er hatte wegen des Verdachtes von häuslicher Gewalt die letzte Nacht im Polizeigewahrsam verbracht und war am heutigen Morgen um 07:30 Uhr von der Hattinger Polizeiwache zum Gericht gefahren worden. Dort hatte er nach seinen Angaben die Zeit bis zum Beginn der Hauptverhandlung um 09:00 Uhr „genutzt“ und hatte sich in der Innenstadt Wodka besorgt und diesen auch sofort konsumiert. Das ihm vom Gericht angebotene „Frühstücksbrötchen“ nach der Nacht im Gewahrsam hatte er dagegen abgelehnt.

Nachdem seine beiden Verteidiger, Professor Bernsmann und Frau Dr. Rausch-Bernsmann verspätet aus Düsseldorf im Gericht eintrafen, begann die Hauptverhandlung.

Angeklagter war betrunken

Schon kurz nach Verlesung der sieben Anklagepunkte durch Staatsanwältin Kaufmann erklärte Strafverteidiger Professor Bernsmann, dass sich sein Mandant nicht zur Sache äußern werde und erläuterte seine Bedenken, ob sein neben ihm sitzender Mandant überhaupt verhandlungsfähig sei und seinem Prozess folgen könne. Richter Kimmeskamp veranlasste dann kurzerhand über einen anwesenden Polizeibeamten die Durchführung eines Atemalkoholtests beim Sprockhöveler, der einen Wert von 1,74 Promille ergab.

„Mir geht es sehr, sehr schlecht“, so der angeklagte Sprockhöveler. Wenige Minuten später gab er mit hoch gestreckten Armen ungefragt Erklärungen ab, unterbrach immer wieder den Vorsitzenden Richter und fand die Stimme der Staatsanwältin sehr sympathisch.

Nach einer kurzen Toilettenpause, während dessen der Sprockhöveler Alkohol im Gericht „gefunden“ und diesen auch konsumiert haben will, erklärte er dann, er sei verhandlungsfähig, wolle aussagen und sich zu den Vorwürfen der Anklage, (gefährliche Körperverletzung, Betrug und Beleidigung, fahrlässige Trunkenheit im Verkehr, Körperverletzung und Bedrohung) äußern.

Schon Minuten später, als Richter Kimmeskamp ihn ermahnte, nicht immer ungefragt dazwischen zu reden, wurde dem Sprockhöveler schlecht und er erbrach sich auf dem Tisch der Anklage. Justizwachtmeister eilten herbei, beseitigten diese Spuren des Angeklagten und desinfizierten den betroffenen Bereich. Dann legte der 31-jährige Sprockhöveler seinen Kopf auf den Tisch der Anklagebank und schlief kurzfristig ein.

Der Vorsitzende Richter kam dann dem Antrag des Strafverteidigers nach und trennte das Verfahren gegen den Sprockhöveler von dem Gesamtverfahren ab. Der Sprockhöveler küsste dann noch spontan die Hände seiner Verteidigerin und seines Verteidigers, als er mit grinsendem Gesicht den Gerichtssaal verließ. Vorher musste er sich noch den Hinweis von Richter Kimmeskamp anhören, dass er vor seinem Verfahren nicht weglaufen könne, denn dieses würde stattfinden!

Hattinger räumt Taten ein

Der zweite Angeklagte, ein 37-Jähriger aus Hattingen, ist ebenfalls gerichtserfahren und hat bereits 21 Strafeinträge im Bundeszentralregister. Er wurde durch Strafverteidiger Rechtsanwalt Peter Steffen verteidigt, der dann direkt die Einlassung seines Mandanten ankündigte.

Dieser gestand dann, Anfang April 2025 zweimal in einem Hattinger Rewe-Markt Waren gestohlen zu haben. Der Gesamtschaden betrug hierbei 24,06 Euro, also Diebstahl geringwertiger Sachen. Weiterhin gestand der Angeklagte, im März 2024 mit einem Wert von 2,61 Promille auf der Heggerstraße auf einem Roller gefahren zu sein – also fahrlässige Trunkenheit im Verkehr.

Ein weiterer gravierender Anklagevorwurf, einem 34-jährigen Hattinger im Februar 2024 anläßlich eines Drogengeschäftes Pfefferspray ins Gesicht gesprüht zu haben, wurde nach Anhörung zahlreicher Zeugen als Notwehrhandlung eingestuft und nicht weiterverfolgt. Ausgangspunkt dieses Streites zwischen mehreren Erwachsenen unter Verwendung einiger Messer in der Hattinger Innenstadt war die Absicht, ein Gramm Amphetamin zu kaufen.

Staatsanwältin: 6 Monate Gefängnis

Staatsanwältin Kaufmann plädierte am Ende der Beweisaufnahme an den Strafrichter, gegen den 37-jährigen zigmal Vorbestraften aus Hattingen eine Gesamtstrafe von sechs Monaten Gefängnis ohne Bewährung zu verhängen. Die Staatsanwältin bewertete die Sozialprognose des Hattingers als nicht günstig.

Rechtsanwalt Steffen plädierte auf eine milde Strafe und stellte heraus, dass sich sein Mandant bereits sechs Monate in einem stationären Entzug befunden habe und weiterhin plane, auch noch durch eine zeitnahe Therapie von seinem Methadon abzukommen.

Richter Kimmeskamp verkündete dann gegen den Hattinger eine Freiheitstrafe von fünf Monaten. Diese Strafe wird für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, in der sich der Hattinger straffrei führen muss. Im Übrigen muss der Verurteilte innerhalb eines Monats den Klinik-Abschlussbericht seines erfolgreichen sechsmonatigen stationären Entzuges vorlegen.

Nach vier Stunden endete dann diese turbulente außergewöhnliche Gerichtsverhandlung.  

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