45 NEUE JÄGER:INNEN IM KREIS

Jagdschein (Foto: UvK/Ennepe-Ruhr-Kreis)

Ennepe-Ruhr-Kreis- Wer in Deutschland die Jagd ausüben will, benötigt einen Jagdschein. Grundlage dafür ist die erfolgreiche Teilnahme an der Jägerprüfung. Im vergangenen Jahr konnten sich darüber im Ennepe-Ruhr-Kreis 45 Teilnehmer freuen. Die 2021er-Statistik der Unteren Jagdbehörde im Schwelmer Kreishaus verrät zudem: Vier Prüflinge fielen beim so genannten „Grünen Abitur“ mit schriftlichen, mündlichen und praktischen Aufgaben durch. Zum Vergleich: 2020 waren 37 Bewerber erfolgreich und 2 erfolglos gewesen.

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„Bestehen kann nur, wer ausreichende Kenntnisse in den Bereichen Tierarten und Naturschutz, Wildkrankheiten und Jagdhunde, Waffentechnik und Landschaftsrecht sowie der Behandlung des erlegten Wildes nachweist“, erläutert Peter Größ, Sachgebietsleiter Allgemeine Ordnungsangelegenheiten der Kreisverwaltung.

Erste Hürde auf dem Weg zum Jagdschein ist dabei ein Multiple-Choice-Test mit 100 Fragen. Zu beantworten ist beispielsweise, für welche Wildarten ein Nachtjagdverbot besteht und welche Faktoren die Flugbahn eines Geschosses beeinflussen, wie man junge Bäume vor Nageschäden durch Wildkaninchen schützt und wie lang Schwarzwild trägt.

Sind genügend Kreuze richtig gesetzt, gibt es die Zulassungen für die Schießprüfung und die mündlich-praktische Prüfung. „Sitzend und freihändig gilt es aus Entfernungen zwischen gut 30 und 100 Metern feste und bewegte Scheiben in Tierform sowie Kipphasen zu treffen“, so Größ. Nicht weniger anspruchsvoll geht es ohne Büchse und Flinte weiter. In Dreiergruppen stellen sich die Jagdscheinbewerber für gut neunzig Minuten einer Prüfungskommission.

Neben der Jägerprüfung, die einmal im Jahr angeboten wird, ist die Untere Jagdbehörde auch für das Erteilen und Verlängern der Jagdscheine zuständig. Hier verzeichnet die Jahresstatistik 777 Vorgänge, 2020 waren es 579 gewesen. „Insgesamt“, so Größ, „betreuen wir kreisweit rund 2.400 Jäger.“

Die Untere Jagdbehörde

In Nordrhein-Westfalen ist die Jagdverwaltung zweistufig aufgebaut. Oberste Jagdbehörde ist das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz. Dort werden die Aufgaben von landesweiter grundsätzlicher Bedeutung wahrgenommen, die Mitarbeiter sind zuständig für das Jagdrecht und üben die Fachaufsicht über die Unteren Jagdbehörden aus.

Die 53 Unteren Jagdbehörden sind bei den Kreisen und kreisfreien Städten angesiedelt. Sie übernehmen das operative Geschäft. Hierzu zählen beispielsweise die Aufsicht über die Jagdgenossenschaften, die Abschussplanung und die Aufhebung von Schonzeiten sowie Ausnahmegenehmigungen zur Vermeidung übermäßiger Wildschäden.